Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2021/92: Revision der Verordnung über Fernmeldedienste (Anpassung der Grundversorgungsbestimmungen) · 12 Seiten

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Art. 22a Versand der Papierrechnung

Aufgrund der weiten Verbreitung des Internets ist es im Telekommunikationssektor inzwischen üblich, Rechnungen kostenlos elektronisch zu versenden. Verlangt die Kundin oder der Kunde eine Zustel- lung per Post, stellt die Fernmeldedienstanbieterin in der Regel einen zusätzlichen Betrag in Rech- nung, um die anfallenden Kosten zu decken.

Da die Kundinnen und Kunden der Grundversorgungskonzessionärin, die nur den öffentlichen Tele- fondienst nutzen, faktisch nicht die Möglichkeit haben, Rechnungen auf elektronischem Wege zu er- halten, scheint es nicht angebracht, dass sie für den Versand der Papierrechnung zahlen müssen.

Aus diesem Grund sieht der neue Artikel 22a vor, dass Rechnungen in Papierform denjenigen Kundin- nen und Kunden, die einzig den öffentlichen Telefondienst nutzen, kostenlos zugestellt werden.

Ziffer II: Inkrafttreten

Die gegenwärtige Grundversorgungskonzession läuft Ende 2022 aus und soll um ein Jahr verlängert werden, damit die Anpassung des künftigen Grundversorgungsumfanges auf Verordnungsstufe

per 1. Januar 2024 erfolgen kann. Damit die Eidgenössische Kommunikationskommission (ComCom) die Vergabemodalitäten der künftigen Konzession rechtzeitig definieren kann, muss die vorliegende Verordnungsrevision bis Mitte 2022 vom Bundesrat verabschiedet worden sein.

Infolgedessen sollen die vorliegend revidierten Bestimmungen zeitgleich mit dem Beginn der nächsten Konzessionsperiode am 1. Januar 2024 in Kraft treten.

12/12 Erläuternder Bericht zur Eröffnung des Vernehmlassungsverfahrens