Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2021/92: Revision der Verordnung über Fernmeldedienste (Anpassung der Grundversorgungsbestimmungen) · 12 Seiten

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Nach aktuellem Verständnis dient die Grundversorgung dazu, der Bevölkerung in allen Landesteilen ein Grundpaket von essentiellen und erschwinglichen Telekommunikationsdienstleistungen (Basisan- gebot) zu garantieren und dadurch die Teilnahme am gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Leben sicherzustellen.

Die Covid-19 Pandemie hat verdeutlicht, wie unerlässlich der Zugang zu zuverlässigen und leistungs- fähigen Breitbanddiensten für alle Bevölkerungskreise in allen Landesteilen ist. Dieser Idee folgend, haben das Parlament wie auch gewisse Kantone schon vor, wie auch während der Pandemie ver- schiedene Vorstösse lanciert, um den Breitbandausbau sowie die Verbesserung der Grundversorgung zu gewährleisten (vgl. Standesinitiative des Kantons Tessin 16.306 «Gewährleistung eines flächende- ckenden Angebots an Ultrabreitbanddiensten» sowie Motion der KVF-N 20.3915 «Erhöhung der Min- destgeschwindigkeit von Internetanschlüssen auf 80 Megabit pro Sekunde als Teil des Universal- dienstes»).

Der Bundesrat teilt die Meinung, dass eine moderne und leistungsfähige Telekommunikationsinfra- struktur für die Bevölkerung und die Wirtschaft von zentraler Bedeutung ist und schlägt deshalb vor, in einem ersten Schritt die Grundversorgung zu modernisieren und nebst dem bestehenden Internetzu- gangsdienst mit einer minimalen Übertragungsrate 10/1 Mbit/s einen zusätzlichen Internetzugangs- dienst mit 80/8 Mbit/s zu integrieren. Damit soll sichergestellt werden, dass auch in Zukunft kein digita- ler Graben entsteht und die gesamte Bevölkerung, unabhängig des Standortes, auf eine zuverlässige, leistungsstarke aber auch erschwingliche Grundversorgung zählen kann.

Modernisierung der Grundversorgung ab 2024

Das geltende Grundversorgungsregime ist als Sicherheitsmechanismus konzipiert, welcher dann kom- plementär zum Wettbewerb greift, wenn letzterer nicht befriedigend spielt. Dieser Sicherheitsmecha- nismus soll wie bereits oben beschrieben, der Bevölkerung in allen Landesteilen ein Basisangebot von essentiellen Telekomdienste garantieren und dadurch die Teilnahme am gesellschaftlichen und wirt- schaftlichen Leben sicherstellen.

Um auch in Zukunft über leistungsfähige und erschwingliche Telekominfrastrukturen überall in der Schweiz verfügen zu können, sieht es der Bundesrat als notwendig an, den Umfang der Grundversor- gung gestützt auf die ihm übertragene Kompetenz zu modernisieren und dem Stand der Technik so- wie den Bedürfnissen der Gesellschaft und Wirtschaft anzupassen.

Eine Erweiterung der Grundversorgung hat denn auch den Vorteil, dass das Bedürfnis nach leistungs- fähigen und zuverlässigen Internetzugängen im ganzen Land und für alle Bevölkerungskreisen mög- lichst zeitnah umgesetzt werden kann. Dies soll der erste Schritt einer für die Zukunft zu erarbeitenden Strategie für den Hochbreitbandausbau in der Schweiz sein, die im Zuge einer Gesetzesrevision zu erfolgen hätte.

Zusätzlicher Hochbreitband-Internetzugang

Die Einführung eines solchen zusätzlichen Hochbreitbanddienstes im Rahmen der Grundversorgung ist allerdings mit finanziellen Folgen für die Grundversorgungskonzessionärin, wie auch mit Auswir- kungen auf die Konkurrenz, verbunden. Damit die Kosten für die Erbringung des neuen Dienstes von der Grundversorgungskonzessionärin begrenzt werden können und der Eingriff in den Wettbewerb möglichst klein gehalten werden kann, soll das neue Angebot bestimmte Bedingungen berücksichti- gen. So sind angemessene Umsetzungsfristen für den Ausbau der Infrastruktur vorzusehen. Weiter sollte der Ausbau im Rahmen der Grundversorgung unter Berücksichtigung der geeigneten Technolo- gie erfolgen und nur dort, wo nicht bereits vergleichbare Alternativen vom Markt bereitgestellt werden. Der Ausbau sollte zudem schrittweise und nachfrageorientiert erfolgen sowie von den Bestellerinnen und Bestellern mitfinanziert werden, wenn die Erstellungs- oder Umrüstungskosten einen gewissen Grundbetrag überschreiten. Dabei werden wie auch bisher Leistungsreduktionen bei der Erbringung des Internetzugangsdienstes vorgesehen, wenn diese aus technischen oder ökonomischen Gründen notwendig sind.

2/12 Erläuternder Bericht zur Eröffnung des Vernehmlassungsverfahrens