Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2021/92: Revision der Verordnung über Fernmeldedienste (Anpassung der Grundversorgungsbestimmungen) · 12 Seiten
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Zeitplan
Die vorliegende Verordnungsrevision soll bis Mitte 2022 verabschiedet sein, damit die nächste Grund- versorgungskonzession per 1. Januar 2024 erteilt werden kann. Damit die Grundversorgung auch ab 2023 gewährleistet ist, soll in der Übergangszeit die bisherige Grundversorgungskonzession um ein Jahr verlängert werden.
4/12 Erläuternder Bericht zur Eröffnung des Vernehmlassungsverfahrens