Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2021/93: Teilrevision des Bundesgesetzes über den Umweltschutz (Umweltschutzgesetz) · 92 Seiten
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2.4 Finanzierung von Aus- und Weiterbildungskursen
Der Bundesrat hat einen Aktionsplan zur Risikoreduktion und nachhaltigen Anwendung von PSM44 verabschiedet, und zwar im Anschluss an den Bericht des Bundesrates vom 21. Mai 2014 «Bedarfsabklärung eines Aktionsplans zur Risikoreduktion und nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln» (in Erfüllung des Postulates Moser [12.3299]).
Die Massnahmen 6.3.1.1 «Weiterbildungspflicht für die berufliche Anwendung von PSM» und 6.3.1.3 «Verstärkung der Kenntnisse über den Umgang mit PSM in der beruflichen Grundbildung und in der höheren Berufsbildung» des Aktionsplans PSM wurden als ausschlaggebend und notwendig erachtet für die Erreichung des Ziels, die Risiken im Zusammenhang mit dem Einsatz von PSM um 50 Prozent zu senken. Die verschiedenen Alternativen für die Umsetzung dieser beiden oben erwähnten Massnahmen wurden in einer volkswirtschaftlichen Beurteilung (VOBU)45 geprüft und von 2017 bis 2020 vom BAFU, von den Kantonen und von den betroffenen Kreisen intensiv diskutiert. Die gewählte Alternative berücksichtigt die verschiedenen Aspekte und ist ein Kompromiss mit einem optimalen Kosten-Nutzen-Verhältnis. Dank dieser Lösung ist eine Koordination auf Bundesebene möglich, mit einem Kursangebot aus dem privaten wie aus dem öffentlichen Sektor. So wird jederzeit ein geeignetes, ausreichendes und finanziell tragbares Kursangebot gewährleistet und die Kantone werden als Vollzugsorgane entlastet.
2.5 Informations- und Dokumentationssysteme
In Bezug auf Artikel 59bisUSG hat kein Vorverfahren stattgefunden.
2.6 Strafrecht
Die vorgeschlagene Aktualisierung der Strafbestimmungen des USG basiert auf den Empfehlungen des Gutachtens Umweltstrafrecht sowie auf Erfahrungen aus dem Vollzug und der Zusammenarbeit mit anderen im Bereich des Umweltstrafrechts tätigen Bundes- und kantonalen Stellen.
Das Gutachten Umweltstrafrecht wurde von einer Begleitgruppe bestehend aus Vertretern von BAFU, BLV, BJ sowie der kantonalen Umweltämter, Kantonspolizeien und Staatsanwälte begleitet.
Zudem wurde die Koordinationsgruppe Umweltkriminalität KUK zu den vorgeschlagenen Änderungen konsultiert. Die KUK ist eine vom Bundesrat eingesetzte interdepartementale Arbeitsgruppe, die sich aus Experten verschiedener mit dem
44 Aktionsplan zur Risikoreduktion und nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln, Bericht des Bundesrates vom 6. September 2017.
45 Beilage: Bericht von EBP vom 28.07.2020 «Volkswirtschaftliche Beurteilung der Änderungen von Gesetzestexten in Bezug auf die Fachbewilligung für den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln (PSM)».