Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2021/93: Teilrevision des Bundesgesetzes über den Umweltschutz (Umweltschutzgesetz) · 92 Seiten

Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 35Fedlex · Erläuternder Bericht

2 Vorverfahren, insbesondere Vernehmlassungsverfahren

2.1 Lärm

Für die Entwicklung der vorgeschlagenen Neuregelung wurden mit Hilfe einer Begleitgruppe Alternativen geprüft. Die Begleitgruppe setzte sich aus Vertretern aus Kantonen, Städten und Gemeinden, Planerverbänden und aus Lärmexperten zusammen:

- Bund Schweizer Architekten BSA

- Bund Schweizer Landschaftsarchitekten und Landschaftsarchitektinnen BSLA

- Cercle Bruit Schweiz (Vereinigung kantonaler Lärmschutzfachleute) in Ab-

sprache mit Konferenz der Vorsteher der Umweltschutzämter KVU

- Eidgenössische Kommission für Lärmbekämpfung EKLB

- EspaceSuisse Verband für Raumplanung

- Fachverband Schweizer RaumplanerInnen FSU

- Kantonsplanerkonferenz KPK

- Rat für Raumordnung ROR

- Schweizerischer Gemeindeverband SGV

- Schweizerische Gesellschaft für Akustik SGA-SSA

- Schweizerischer Ingenieur- und Architektenverein SIA

- Schweizerischer Städteverband SSV

- Bundesamt für Raumentwicklung ARE

- Bundesamt für Wohnungswesen BWO

- Bundesamt für Umwelt BAFU

Die Begleitgruppe unterstützte einen Vorschlag des Cercle Bruit Schweiz zum «Bauen im Lärm». Die gewählte Lösung orientiert sich an diesem Vorschlag. Die lärmrechtlichen Kriterien für die Erteilung von Baubewilligungen werden klarer formuliert und neu bereits im USG umschrieben. Sie beinhaltet für Planungen, mit denen zusätzlicher Wohnraum geschaffen wird (Um- und Aufzonungen), auch Anforderungen an die Umgebung. Diese Anforderungen orientieren sich an den Strategien des Bundes zur Siedlungsentwicklung nach innen.

2.2 Altlasten

Die Fristen und Pauschalen für die Voruntersuchungen und Sanierungen wurden ab 2016 seitens der BAFU-Direktion an verschiedenen Anlässen den Vollzugsbehörden in Aussicht gestellt. Im April 2020 hat das BAFU zudem bei den kantonalen Vollzugsbehörden eine Umfrage durchgeführt, welche Auskunft gegeben hat über den durchschnittlichen administrativen Aufwand der Kantone bei der Beurteilung der Untersuchungsberichte und der Sanierungsprojekte, ob dafür bereits kantonale Gebühren erhoben werden, welches realistische Fristen für den Abschluss der Vor-