Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2021/93: Teilrevision des Bundesgesetzes über den Umweltschutz (Umweltschutzgesetz) · 92 Seiten

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bestehenden Gesundheitsgefährdung für Kleinkinder, die auf belasteten Böden spielen, angezeigt und sollten rasch an die Hand genommen werden. Anzumerken ist in diesem Zusammenhang, dass der VASA-Fonds zweckgebunden ist und über eine Gebühr auf der Ablagerung von Abfällen finanziert wird. Die Mehrausgaben des VASA-Fonds sind daher für den Bund haushaltsneutral und die Finanzierung der Vorhaben erfolgt verursachergerecht.

1.3.3 Lenkungsabgaben

Die Vorlage ist weder in der Botschaft vom 29. Januar 2020 zur Legislaturplanung 2019–2023 noch im Entwurf zum Bundesbeschluss über die Legislaturplanung 2019–2023 speziell aufgeführt. Die Revision ist dennoch angezeigt, da es sich um eine notwendige Aktualisierung (Streichung) von nicht mehr anwendbaren Bestimmungen handelt.

1.3.4 Finanzierung von Aus- und Weiterbildungskursen

Die Vorlage ist weder in der Botschaft vom 29. Januar 202041 zur Legislaturplanung 2019–2023 noch im Bundesbeschluss vom 21. September 202042 über die Legislaturplanung 2019–2023 angekündigt.

Die vorliegende Änderung erfolgt im Rahmen der Strategie zur Risikoreduktion und nachhaltigen Anwendung von PSM43 (Aktionsplan PSM) des Bundesrates vom 6. September 2017. Die Anpassung trägt zur Umsetzung der Massnahmen 6.3.1.1 «Weiterbildungspflicht für die berufliche Anwendung von PSM» und 6.3.1.3 «Verstärkung der Kenntnisse über den Umgang mit PSM in der beruflichen Grundbildung und in der höheren Berufsbildung» des Bundesrates für 2025 bei.

1.3.5 Informations- und Dokumentationssysteme

Die Vorlage ist weder in der Botschaft vom 27. Januar 2016 zur Legislaturplanung 2015–2019 noch im Bundesbeschluss vom 14. Juni 20162 über die Legislaturplanung 2015–2019 angekündigt. Die Vorlage dient jedoch der Umsetzung von Ziel 2 des Entwurfs des Bundesbeschlusses über die Legislaturplanung 2019-2023, wonach der Bund seine Leistungen möglich effizient und digital erbringt. In diesem Sinne dient die Vorlage zur Umsetzung der in Artikel 3 Ziffer 4 des Entwurfs genannten «E-Government Strategie Schweiz 2020-2023» im Bereich Umweltschutz.

1.3.6 Strafrecht

Die Vorlage ist weder in der Botschaft vom 29. Januar 2020 zur Legislaturplanung 2019–2023 noch im Entwurf zum Bundesbeschluss über die Legislaturplanung

41 BBl 2020 1777

42 BBl 2020 8385

43 Aktionsplan zur Risikoreduktion und nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln, Bericht des Bundesrates vom 6. September 2017.