Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2021/93: Teilrevision des Bundesgesetzes über den Umweltschutz (Umweltschutzgesetz) · 92 Seiten

Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 34Fedlex · Erläuternder Bericht

2019–2023 speziell aufgeführt. Die Revision ist dennoch angezeigt, damit dem verfassungsmässigen Auftrag, dass alle wichtigen rechtsetzenden Bestimmungen in Form von Bundesgesetzen zu erlassen sind, nachgekommen wird. Es handelt sich um eine notwendige Aktualisierung von Bestimmungen, die seit dem Inkrafttreten des USG nie übergreifend überprüft und modernisiert wurden.

1.4 Erledigung parlamentarischer Vorstösse

1.4.1 Lärm

Mit der vorliegenden Neuregelung kann die Motion Flach 16.3529 als erfüllt betrachtet werden.

1.4.2 Altlasten

Mit der vorliegenden Änderung von Art. 32e USG wird die Motion Salzmann (18.3018) «Korrekter Einsatz der Bundesgelder für die Kugelfangsanierung» umgesetzt sowie der Interpellation Salzmann (19.4415) «Zögerliche Umsetzung der Motion 18.3018» nachgekommen.

In der Stellungnahme des Bundesrates vom 24.2.2021 auf die Motion Fivaz (20.4546) teilt der Bundesrat mit, dass das UVEK zusammen mit den Kantonen nach Lösungen suche, um belastete Böden, auf denen Kinder regelmässig spielen und die ihre Gesundheit gefährden, zu sanieren. Diese Lösung solle in die vorliegende Revision des USG aufgenommen werden.

1.4.3 Lenkungsabgaben

Mit der Streichung der Lenkungsabgaben auf Schwefel wird kein parlamentarischer Vorstoss erledigt.

1.4.4 Finanzierung von Aus- und Weiterbildungskursen

Mit Artikel 49 Abs. 1bisUSG wird kein parlamentarischer Vorstoss erledigt.

1.4.5 Informations- und Dokumentationssysteme

Mit Artikel 59bisUSG wird kein parlamentarischer Vorstoss erledigt.

1.4.6 Strafrecht

Mit der Aktualisierung des USG-Strafrechts wird kein parlamentarischer Vorstoss erledigt.