Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2021/93: Teilrevision des Bundesgesetzes über den Umweltschutz (Umweltschutzgesetz) · 45 Seiten

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Änderung Umweltschutzgesetz Ergebnisbericht

Diese Änderung wird im Wesentlichen die Umsetzung von zwei Massnahmen des Aktionsplans zur Risikoreduktion und nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln1 ermöglichen. Dabei handelt es sich um die Massnahmen «Weiterbildungspflicht für die berufliche Anwendung von PSM» und «Verstärkung der Kenntnisse über den Umgang mit PSM in der beruflichen Grundbildung und in der höheren Berufsbildung».

2.4.2 Eingegangene Stellungnahmen

Insgesamt sind 119 Stellungnahmen zum Thema Finanzierung von Aus- und Weiterbildungskursen zum Umgang mit Pflanzenschutzmitteln eingegangen: 22 Kantone, 3 Parteien (FDP, SP, SVP), der Schweizerische Städteverband, der Schweizerische Bauernverband (SBV), der Schweizerische Gewerbeverband (SGV), das Centre Patronal, die OdA AgriAliForm, ECO Swiss, JardinSuisse, Swissmem sowie der Verband Schweizer Gemüseproduzenten (VSGP) haben sich zum vorgeschlagenen neuen Artikel 49 Absatz 1bisgeäussert, während 86 Teilnehmende sich nicht positioniert oder keine Bemerkung gemacht haben.

2.4.3 Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens

2.4.3.1 Allgemeine Bemerkungen

In über 90 Prozent der insgesamt 33 Stellungnahmen zur Finanzierung von Aus- und Weiterbildungskursen zum Umgang mit PSM befürworteten die Teilnehmenden den vorgeschlagenen neuen Artikel (15) oder sprachen sich mit Änderungsvorschlägen dafür aus (16). Folgende Änderungen wurden beantragt:

1. Ausweitung des Kreises der Empfängerinnen und Empfänger der Finanzhilfen auf Kantone und öffentliche Institutionen;

2. Erhöhung des Beitragssatzes auf 80 Prozent;

3. Beteiligung der Herstellerinnen von PSM an der Finanzierung von Kursen;

4. Erweiterung des Geltungsbereichs (nicht nur für PSM in den speziellen Bereichen).

In 2 Stellungnahmen (SVP, SGV) wurde der Vorschlag ohne Änderungsanträge abgelehnt.

2.4.3.2 Stellungnahme zu einzelnen Artikeln

Pro: Die folgenden 15 Teilnehmenden haben sich ohne Änderungsantrag für den neuen Artikel 49 Absatz 1bisausgesprochen: die Kantone AG, AR, BL, BS, GE, GR, LU, NE, SH sowie Centre Patronal, ECO Swiss, FDP, SP, Swissmem und VSGP.

Pro, mit Anträgen: Die Kantone AI, BE, FR, JU, SG, SO, SZ, TG, TI, VS, ZG, ZH sowie SBV, OdA AgriAliForm, der Schweizerische Städteverband und JardinSuisse.

Anträge:

1. Die Finanzhilfe solle auch öffentlichen Institutionen oder Kantonen gewährt werden können (Kantone AI, BE, FR, SG, SO, SZ, TG, VS, ZG, ZH sowie SBV, OdA AgriAli-Form).

2. Der Beitragssatz sei auf 80 Prozent zu erhöhen (Kantone SG, SZ, ZG).

3. Die Herstellerinnen von PSM sollen sich an der Finanzierung der Kurse beteiligen (Schweizerischer Städteverband, Kanton JU).

4. Die Finanzhilfe solle allen Branchen, die Chemikalien verwenden, einschliesslich des Gartenbaus, gewährt werden können (JardinSuisse, Kanton TI).

Contra: SVP und SGV.

1 Aktionsplan zur Risikoreduktion und nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln, Bericht des Bundesrates vom 6. September 2017. 28/45 054.10-00772/00002/00018/Q324-0774