Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2021/97: Änderung des Bundesgesetzes über Schuldbetreibung und Konkurs (Sanierungsverfahren für natürliche Personen) · 67 Seiten

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Erläuternder Bericht zur Eröffnung des Vernehmlassungsverfahrens

und die gesamte Bewirtschaftungsdauer liegt bei 17% der ursprünglichen Verlust- scheinsforderung. Der Bericht von Ecoplan legt auch dar, dass die aus Sicht der Gläu- biger wirtschaftlich sinnvolle lange Bearbeitungsdauer aus Sicht der Schuldner eine lange, psychisch und praktisch belastende Lebensphase darstellt.

Untersuchung zu den Effekten eines Restschuldbefreiungsverfahrens auf die

Schuldner

Thema dieser Untersuchung waren die Effekte eines Restschuldbefreiungsverfahrens auf die Schuldner und deren Quantifizierung. Dabei wurden sowohl die direkten Ef- fekte auf die Schuldner, zum Beispiel auf die Gesundheit oder die Arbeitsmarktin- tegration, als auch die indirekten Effekte auf den Staat in Form von geringeren Aus- gaben für Sozialhilfe oder Übernahme von Krankenkassenbeiträgen und erhöhten Einnahmen bei Steuern angesprochen.

Auch für diese Untersuchung wurden qualitative leitfadengestützte Interviews mit Ex- pertinnen und Experten geführt. Diese taten sich jedoch schwer damit, Einschätzun- gen zu den Effekten abzugeben. Es wurde darauf hingewiesen, dass vieles einerseits von der Ausgestaltung des Restschuldbefreiungsverfahrens abhänge, andererseits aber auch von anderen Faktoren wie einer beratenden Begleitung des Schuldners oder ei- ner Arbeitsmarktintegration, welche eine nachhaltige Sanierung der finanziellen Lage erst möglich machen würden.

Für die Untersuchung wurden Schätzungen anhand von verschiedenen Schuldnerka- tegorien gemacht. Am grössten und positivsten wurde dabei der Effekt bei Schuldnern eingeschätzt, die keine oder keine genügend hohe Quote anbieten können oder eine ungünstige Gläubigerkonstellation haben, ansonsten jedoch über stabile Verhältnisse verfügen. Ebenfalls ein grosser positiver Effekt sei bei zahlungsunfähigen Einzelun- ternehmern zu erwarten. Diese hätten zum Teil aus ihrer ehemaligen Unternehmenstä- tigkeit hohe Schulden, was die Arbeitsmotivation reduziere. Bei jungen Erwachsenen könne die Restschuldbefreiung den Start ins Erwachsenen- und Berufsleben erleich- tern, wenn durch bestimmte Ereignisse früh im Leben bereits beträchtliche Schulden bestehen. Wo es sich hingegen um kleinere Konsumschulden handle, stehe bei dieser Gruppe die Chance gut, dass diese im Erwerbsleben zurückbezahlt werden können. Bei Schuldnern im Rentenalter seien die Effekte aus gesellschaftlicher Sicht weniger ausgeprägt als bei jungen Schuldnern, da es keine Auswirkungen auf das Erwerbsle- ben gebe. Schliesslich sei die Situation bei verschuldeten Personen mit Sozialhilfebe- zug besonders komplex. Die Verschuldung sei meistens nur eines von verschiedenen Problemfeldern. Um sich aus der Sozialhilfe zu befreien, sei neben einer Entschul- dung meist zwingend auch eine Veränderung in der Erwerbssituation notwendig. Aus gesellschaftlicher Sicht könne das Verfahren gewissen Personen helfen, sich wieder einzugliedern und sich aus der Sozialhilfe zu befreien. Bei der Mehrheit der Betroffe- nen dürfe dies allein aufgrund des Restschuldbefreiungsverfahrens jedoch nicht ge- lingen. Hier sei das Restschuldbefreiungsverfahren nur einer von mehreren Faktoren, welche zu einer nachhaltigen Stabilisierung beitragen. Hingegen seien die gesundheit- lichen Effekte eines Restschuldbefreiungsverfahrens bei dieser Personengruppe nicht zu unterschätzen.