Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2021/97: Änderung des Bundesgesetzes über Schuldbetreibung und Konkurs (Sanierungsverfahren für natürliche Personen) · 67 Seiten

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Erläuternder Bericht zur Eröffnung des Vernehmlassungsverfahrens

Es ist daran zu erinnern, dass das Privileg der Sozialversicherungen bereits einmal abgeschafft45 und in der Folge wiedereingeführt46 wurde. Die Abschaffung erfolgte im Rahmen einer grossen Revision des Bundesgesetzes über Schuldbetreibung und Konkurs, mit dem Ziel, das Konkursverfahren zu vereinfachen und der Grundidee des Konkurses, der Gleichbehandlung aller Gläubiger, Rechnung zu tragen.47 Mit der par- lamentarischen Initiative 99.420 der Kommission für soziale Sicherheit und Gesund- heit des Nationalrates (SKG-N) "Konkursprivileg und Sozialversicherungen" wurde das Privileg der Sozialversicherungen wiedereingeführt. Begründet wurde dies unter anderem mit der fehlenden Vertragsfreiheit der Sozialversicherungen. Diese garan- tierten eine Grundversorgung und seien von Gesetzes wegen verpflichtet, Verträge abzuschliessen. Im Gegensatz dazu können private Gläubiger die Solvabilität ihrer Vertragspartner bei Vertragsschluss berücksichtigen und sich allenfalls durch eine Vorleistungspflicht oder Sicherungsgeschäfte absichern.48 Durch die Gleichstellung der Sozialversicherung mit anderen Gläubigern werde das Verlustrisiko auf die sol- venten Prämien- und Beitragszahler überwälzt und eine zusätzliche Solidaritätskom- ponente geschaffen. In seiner damaligen Stellungnahme hatte der Bundesrat die Wie- dereinführung der Privilegien begrüsst, auch wenn sie einem modernen Konkursrecht und der Gleichbehandlung der Gläubiger widerspreche.49 So hatte die Abschaffung damals begonnen, sich negativ auf den Sozialversicherungshaushalt auszuwirken.

Der Bundesrat hält eine Änderung der Privilegienordnung im Rahmen des vorliegen- den Projekts deshalb nicht für angemessen. Eine solch weitreichende Änderung nur für eine Personengruppe könnte zu Wertungswidersprüchen führen. Wenn eine Än- derung der Privilegienordnung in Betracht gezogen werden sollte, dann müsste dies in genereller und grundsätzlicher Weise geschehen. Die Überlegungen, welche an- lässlich der Wiedereinführung der Sozialversicherungsprivilegien angestellt wurden, sind dabei nach wie vor aktuell und sprechen aus Sicht des Bundesrates gegen die erneute Abschaffung der Konkursprivilegien der Sozialversicherungen.

1.2.4 Separate Prüfung einer Anpassung des betreibungsrechtlichen Existenzminimums (Art. 93 SchKG) durch Einbezug der Steuern

Mit dem Postulat 18.4263 Gutjahr "Einbezug der Steuern in die Berechnung des Exis- tenzminimums prüfen" vom 13. Dezember 2018 wurde der Bundesrat beauftragt, zu prüfen und in einem Bericht darzulegen, ob und wie es in Abweichung von der heute geltenden Praxis möglich ist, laufende Steuern bei der Berechnung des Notbedarfs zu

45 Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs Änderung vom 16. Dezember 1994, AS 1995 1227

46 Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG) Änderung vom 24. März 2000, AS 2000 2531

47 Botschaft des Bundesrates vom 8. Mai 1991, BBl 1991 III 1, 127 ff.

48 Bericht der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates vom 26. März 1999, BBl 1999 9126, 9129.

49 BBl 1999 9547