Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2022/11: Revisionen der Maturitäts-Anerkennungsverordnung und der Verwaltungsvereinbarung über die Anerkennung von Maturitätszeugnissen · 77 Seiten
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Kerngruppe HSGYM-Mathematik fordert, den Bildungsartikel 8 im Geiste des aktuell gültigen Artikels 5 zu revidieren. Das Ziel einer zweckfreien Bildung der Maturandinnen und Maturanden solle gleichberechtigt neben dem Ziel einer akademisch-gesellschaftlichen Ausbildung stehen. Zudem solle die Bedeutung des «Bildungsartikels» für alle drei Fächerkategorien deutlich gemacht werden.
PH Luzern hält es für richtig, die Studierfähigkeit und die Übernahme anspruchsvoller Aufgaben in der Gesellschaft gleichberechtigt zu erwähnen.
Kantonsschule Kreuzlingen hält redaktionelle Anpassungen in Abs. 3 für notwendig. Die anvisierten Sprachkompetenzen müssten präzise benannt werden.
Artikel 9: Dauer
FR, GE, GL, LU, NW (5) stimmen zu und betonen die Bedeutung der schweizweit gleichen Mindestdauer.
AI fehlt eine Begründung für Direktunterricht im Lehrgang für Erwachsene. Der Begriff sei unklar, es könne auch Onlineunterricht bedeuten.
GR weist darauf hin, dass im Kanton Graubünden die Möglichkeit besteht, dass Schülerinnen und Schüler, welche in italienisch-sprachigen Talschaften Wohnsitz haben, mit bestandener kantonaler Aufnahmeprüfung das erste Ausbildungsjahr des Gymnasiums an zwei italienisch-sprachigen Talschaftssekundarschulen im Puschlav und im Misox im Rahmen der «classe preliceale» absolvieren können. Die Schülerinnen und Schüler der «classe preliceale» werden gemäss den für die Bündner Kantonsschule geltenden Vorgaben unterrichtet. Nach erfolgreichem Abschluss des ersten gymnasialen Ausbildungsjahrs können die betreffenden Schülerinnen und Schüler in das zweite Ausbildungsjahr des Gymnasiums einer Bündner Mittelschule eintreten. Dieses spezielle Ausbildungskonzept sei aus geografischen, sprachpolitischen und regionalwirtschaftlichen Gründen von grosser Bedeutung. Der Kanton Graubünden beabsichtige auch in Zukunft, diesen seit vielen Jahren durchgeführten und in der Praxis bewährten Maturitätslehrgang im Interesse der betroffenen Schülerinnen und Schüler aus den italienischsprachigen Talschaften unseres Kantons weiterhin anzubieten.
JU ist gegen die Mindestdauer von vier Jahren. Subsidiär spricht er sich für das Modell 10 + 4 aus. Die Mindestdauer von vier Jahren habe grosse organisatorische, infrastrukturelle und finanzielle Auswirkungen. Art. 62 Abs. 4 BV bezieht sich auf die obligatorische Schule und nicht auf die postobligatorische, für die die Kantone zuständig sind. Nach den zur Verfügung stehenden Informationen sind die Resultate der jurassischen Schülerinnen und Schüler vergleichbar mit denjenigen aus anderen Kantonen. Falls eine Verlängerung beschlossen wird, sollte diese zu einer Reduktion des Stresses der Schülerinnen und Schüler führen und zu einer nachhaltigeren und vertiefteren Bildung und nicht zu einer Vergrösserung der Inhalte.
NE ist ebenfalls gegen eine Mindestdauer von vier Jahren. BV Art. 62 Abs. 4 könne nicht die rechtliche Basis für eine Harmonisierung sein. Das Argument der Erhöhung der Vergleichbarkeit sei nicht zulässig. Mit einem vorgymnasialen Jahr könnten vergleichbare Ergebnisse erreicht werden. Es gebe keine Indikatoren, dass die Maturandinnen und Maturanden des Kantons Neuenburg an den Hochschulen weniger erfolgreich seien. NE schlägt subsidiär eine Änderung von Art. 9 vor, so dass auf die Bestimmungen des HarmoS-Abkommens verwiesen wird.
VD betont, dass die Verlängerung auf vier Jahre eine grosse Herausforderung darstelle. Die Kantone sollten frei bleiben, auch ein Gymnasium in drei Jahren organisieren zu können. In Anbetracht der Tatsache, dass eine bestimmte Anzahl von Studentinnen und Studenten ihr Studium bereits in vier Jahren abschliesst und im Wissen, dass der Stundenplan sehr voll ist, lehnt der Staatsrat den Artikel jedoch nicht ab. VD weist jedoch darauf hin, dass die Fristen der Übergangsbestimmungen (Art. 36 Abs.
2) und des Inkrafttretens (Art. 37) äusserst ehrgeizig seien. Die Herausforderungen seien vielfältig, nicht nur in Bezug auf die Ausgestaltung des Bildungswegs, sondern auch in Bezug auf die Infrastruktur sowie die Aus- und Weiterbildung der Lehrpersonen.
FDP, SP, PdA Basel, SGV, Travail.Suisse, economiesuisse, digitalswitzerland, swissuniversities, SMK, KSGR, ETH-Rat, fh-ch, AMV, Deutschschweizerische Mathematikkommission, SER, HEP Vaud, Fachschaft Geschichte Kantonsschule Wohlen (17) stimmen zu.
GLP lehnt Absatz 1 ab. Es sollten eine Mindestdauer von drei Jahren vorgeschrieben werden. Der Ausgangspunkt der Schullaufbahn sei nicht definiert. Es gebe verschiedene Systeme. Schülerinnen und Schüler könnten ein Schuljahr auch überspringen.
Junge Mitte Schweiz stimmt zu und bittet, die Bedenken der Westschweizer Kantone ernst zu nehmen.