Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2022/11: Revisionen der Maturitäts-Anerkennungsverordnung und der Verwaltungsvereinbarung über die Anerkennung von Maturitätszeugnissen · 77 Seiten

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GLP, SP, PdA Basel, kfmv, SMK, KSGR, SWR, VSS, AGAB, VSN, AMV, RK der Kantonsschulen Aargau, SER, VMBS, fh-ch, HEP Vaud, PH Luzern (17) stimmen zu.

GLP betont die Gleichwertigkeit des Zugangs und die Vergleichbarkeit zwischen den Kantonen.

SVP ist gegen die Regelung, weil das Maturitätsniveau auf diese Weise weiter geschwächt werde.

Für SP ist die Erhöhung der Chancengerechtigkeit ein zentrales Anliegen. Diese müsse sicherstellen, dass bereits vor dem Übertritt gewährleistet ist, dass alle Schülerinnen und Schüler, die für ein Gymnasium geeignet sind und eine gymnasiale Maturität erreichen wollen, unabhängig von ihrem sozialen Hintergrund den Zugang erhalten.

SGB, VPOD streben die Chancengleichheit an und möchten dafür konkrete Massnahmen an der Schnittstelle zur Sekundarstufe I und während der gesamten Dauer der Ausbildung. Gefordert werden auch zielgruppenspezifische Angebote für Erwachsene. Die Kantone sollen Stellen schaffen resp. bezeichnen, die den aktiven Abbau von (sozioökonomischen) Ungleichheiten beim Zugang zu den unterschiedlichen Bildungswegen verantworten.

Travail.Suisse begrüsst, dass der neue Artikel auch für die SMK als Rechtsgrundlage dienen soll, um Richtlinien für eine Harmonisierung im Bereich des Nachteilsausgleichs zu formulieren und schlägt Neuformulierungen mit dem Ziel der Chancengleichheit für alle Lernenden vor.

Inclusion Handicap findet, dass der Artikel viel zu wenig scharf formuliert ist und die Schweiz damit ihren völkerrechtlichen Verpflichtungen nicht nachkommt.

Ligue vaudoise möchte den Artikel streichen. Das Konzept «360°» habe sowohl im Grundsatz als auch in seiner Umsetzung bei einem grossen Teil des politischen Spektrums im Kanton Waadt Widerstand hervorgerufen. Das Kosten-Nutzen-Verhältnis dieses inklusiven Ansatzes sei sehr schlecht (u.a. erschöpfte und sich überfordert fühlende Lehrkräfte, unzufriedene Eltern, Nivellierung nach unten).

EKF möchte, dass die Erläuterungen zu diesem Artikel ergänzt werden und auf die Ungleichheiten für Frauen mit einem Tertiärabschluss hinweisen.

KSGR formuliert einen Präzisierungsvorschlag (Abs. 3: «Die Kantone sorgen…»).

ETH-Rat schlägt vor, permanente Gremien an den Schnittstellen Volksschule-Gymnasium und Gymnasium-Universität nach dem Vorbild von VSGym und HSGYM zu schaffen.

SWR betont, dass Chancengerechtigkeit nicht nur den in den Erläuterungen beschriebenen «möglichen Zielgruppen» zusteht, sondern allen Personen.

KGU möchte eine Diskussion über den abnehmenden Anteil an Männern im Gymnasium führen.

fh-ch schlägt eine neue Formulierung vor. Erreicht werden sollen insbesondere Personen mit Behinderungen, Jugendliche mit Eltern ohne Tertiärabschluss sowie spät eingereiste Jugendliche.

Verband Dyslexie Schweiz betont die Relevanz des Artikels. Er möchte, dass die SMK sicherstellt, dass die Anliegen der grössten Gruppe von Lernenden mit einer Lernentwicklungsstörung (Lernende mit Dyslexie und Dyskalkulie) in allen kantonalen Gymnasien im Aufnahmeverfahren, während der Schulzeit und in den abschliessenden Maturitätsprüfungen berücksichtig werden.

Konvent Kantonsschule Frauenfeld stimmt der Förderung der Chancengerechtigkeit zu. Eine Sicherstellung sei jedoch kaum erreichbar. Mehr als eine Förderung sei nicht sinnvoll möglich.

Artikel 8: Bildungsziele

AI betont den Grundsatz von Abs. 1 Bst. c, dass eine «breit gefächerte, ausgewogene und kohärente Bildung, nicht aber eine fachspezifische…» anzustreben ist, wenn über eine weitere Differenzierung und Spezialisierung gesprochen wird.

FR stimmt zu. Es solle aber präzisiert werden, dass die gymnasiale Maturität für die universitären Hochschulen vorbereitet (vgl. Art. 2). Das gilt auch für den Rahmenlehrplan. Der direkte oder indirekte Zugang an andere Hochschulen sei möglich.

LU erkennt in den Auflistungen von Abs. 2 verschiedene Konzepte von überfachlichen Kompetenzen (4 K, 21st century skills, Schlüsselgutenden). Zwar seien in Abs. 2 zentrale Kompetenzen genannt, es fehlen aber weitere ebenfalls wichtige Kompetenzen der Modelle. Es wird angeregt, dass die Kantone die spezifischen überfachlichen Kompetenzen festlegen können.

SG, TG (2) fehlt in Abs. 1 Bst. a die Selbstkompetenz.