Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2022/11: Revisionen der Maturitäts-Anerkennungsverordnung und der Verwaltungsvereinbarung über die Anerkennung von Maturitätszeugnissen · 77 Seiten

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TI möchte bei Abs. 3 den aktuell gültigen Wortlaut beibehalten, weil die neue Formulierung den Landessprachen viel weniger Bedeutung gibt.

VD stimmt zu und schlägt einige Änderungen vor.

GLP unterstützt den Artikel und macht verschiedene Vorschläge.

Junge Mitte Schweiz stimmt der doppelten Finalität der gymnasialen Matura zu und fordert, den Artikel mit der «politischen Dimension» zu ergänzen.

Travail.Suisse möchte die Laufbahngestaltungskompetenz als Bildungsziel ergänzen. Diese Kompetenzen würden in einem durch beschleunigten Strukturwandel gekennzeichneten zukünftigen Arbeitsmarkt elementar sein, um nachhaltig die eigene Arbeitsmarktfähigkeit zu erhalten.

Für economiesuisse, digitalswitzerland sollten analog zu den sprachlichen auch die mathematischen Kompetenzen beschrieben werden, um die Gleichwertigkeit von Mathematik gegenüber dem Beherrschen einer Landessprache zu verdeutlichen. Die Förderung der physischen Fähigkeiten (Abs. 1, Bst. d) könne für die Erwachsenenmatur nicht gelten.

EKS, CKK, SBK, RKZ, Interkonfessionelle Kommission für den Religionsunterricht an den Solothurnischen Kantonsschulen (5) betonen die Bildungsziele, geistige Offenheit, die Fähigkeit zum kritischen Denken und selbstständigen Urteilen, die Intelligenz, die Willenskraft, die Sensibilität in ethischen und musischen Belangen sowie die physischen Fähigkeiten. Sie seien die Begründung für ein GF Religionen.

DEBED möchte im Artikel die psychosoziale Gesundheit stärker betonen.

FSU möchte Raumplanungsthemen explizit in die Bildungsziele aufnehmen.

Ligue Vaudoise fordert die Streichung von Bst. a in Abs. 2, weil das Konzept der Grundkompetenzen unklar ist. Die Absicht des Gesetzgebers sei zu wenig klar erkennbar und öffne die Tür für Unterricht, der nichts mit dem Wissen der Fächer (Sprachen, Naturwissenschaften, Geschichte, Geografie) zu tun hat.

EKF möchte, dass die Erläuterungen zu diesem Artikel ergänzt werden und Genderwissen und Genderkompetenz als eine unabdingbare Voraussetzung für die Erreichung dieser Bildungsziele erwähnen.

SCG, VSN (2) stimmen zu.

Der VSG möchte den Begriff «musisch» durch «künstlerisch» ersetzten und schlägt eine neue Formulierung von Abs. 3 zu den Sprachkompetenzen sowie eine Ergänzung zur Bedeutung des MINT-Bereichs vor.

ETH-Rat hält eine Ergänzung mit den mathematischen Kompetenzen nötig.

SWR begrüsst den Artikel mit der neuen, nun kohärenten Gliederung und den kleinen Anpassungen im Text.

VSMP stimmt zu und macht einen Vorschlag für einen vierten Absatz betreffend Wissen und Kompetenzen in Mathematik.

ASPI betont, dass es notwendig sei, Italienisch in allen Schulen der betroffenen Kantone anzubieten, entsprechend der Absicht des Bundes, die schweizerische Mehrsprachigkeit zu fördern.

Gemäss Forum per l’italiano in Svizzera vermindert der Artikel die Bedeutung der nationalen Sprachen. Der aktuell gültige Art. 5, Abs. 3 betone die Priorität der Landessprachen. Es wird daher beantragt, den gültigen Wortlaut beizubehalten (auf Französisch «bonnes connaissances»), um die Mehrsprachigkeit besser zu respektieren.

KGU hält den Begriff «lebenslanges Lernen» für veraltet.

AGAB merkt an, dass mit einer Ergänzung der Laufbahngestaltungskompetenz sichergestellt werden könne, dass die Chancengerechtigkeit gemäss nationalem Bildungsziel gewährleistet wird.

AMV schlägt eine etwas abgeschwächte Formulierung zu Abs. Bst. f und Bst. g vor (wissenschaftliche Denk- und Arbeitsweisen).

Deutschschweizerische Mathematikkommission und Philosophisch-naturwissenschaftliche

Fakultät der Universität Basel schlagen mit einem neuen Absatz eine stärkere Berücksichtigung von grundlegenden mathematischen Kompetenzen vor.