Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2022/11: Revisionen der Maturitäts-Anerkennungsverordnung und der Verwaltungsvereinbarung über die Anerkennung von Maturitätszeugnissen · 77 Seiten
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VD möchte den Artikel in zwei Absätze aufteilen. Abs. 1 sollte sich auf das für die Umsetzung und Zusammenarbeit mit den Beratungsstellen konzentrieren und sicherstellen, dass die Beratung während der gesamten Dauer des Studiums ein integraler Bestandteil der Reifeausbildung des Gymnasiums ist. Abs. 2 sollte sich auf die Fähigkeiten konzentrieren, die in Bezug auf unabhängiges Denken, bewusste Wahl der Ausbildung und Anpassungsfähigkeit in einer sich verändernden Welt erworben werden müssen.
Die FDP, Junge Mitte Schweiz, PdA Basel, kfmv, SGB, Travail.Suisse, VPOD, SWR, VSS, VSN,
VMBS, fh-ch (12) stimmen zu.
Für die GLP ist die Qualität der beratenden Personen zentral, insbesondere sollten die Personen vielfältige Berufshintergründe mitbringen.
SP, VSG fordern die Ergänzung «an den Gymnasien», damit sichergestellt ist, dass die BSLB direkt an der Schule integriert ist. Eine Aufnahme der Thematik in geeigneter Form im Rahmenlehrplan sei notwendig.
Für SGV ist eine professionelle Beratung durch Fachpersonen wichtig.
Travail.Suisse meint, es brauche zwei Ergänzungen. Einerseits müsse klar gemacht werden, dass es sich um ein kostenloses Angebot der öffentlichen BSLB handelt. Andererseits erscheine es als sinnvoll, wenn nicht nur ein Angebot bereitgestellt wird, sondern wenn explizit auch die Zusammenarbeit zwischen der BSLB und den Gymnasien in diesem Artikel festgeschrieben wird.
Economiesuisse, digitalswitzerland möchten einen stärkeren Einbezug der BSLB. Die BSLB müsse ein integraler Bestandteil der Ausbildung an den Gymnasien werden.
VPOD begrüsst den Artikel als Schritt für den Ausbau des öffentlichen Angebots.
EKF möchte, dass die Erläuterungen zu diesem Artikel erwähnen, dass die Beratung so zu reflektieren und zu gestalten sei, dass Geschlechterstereotype beseitigt werden.
Swissuniversities, ETH-Rat, SWR möchten eine kostenlose Beratung während des gesamten Lehrgangs durch Fachleute.
AGAB möchte ergänzen, dass die Gymnasien und die BSLB in der Studienwahlvorbereitung während der gesamten Gymnasialzeit zusammenarbeiten. Die BSLB solle keine kommerziellen Zwecke verfolgen und professionelle Arbeit leisten.
fh-ch schlägt eine Formulierung mit Bezug zur Berufsbildung vor.
Artikel 6: Chancengerechtigkeit
BS, FR, GE, NE, OW, SH, TI, UR (8) stimmen zu.
AI, LU, SG, ZH (4) stimmen der Förderung der Chancengerechtigkeit zu, haben jedoch Bedenken gegenüber der Sicherstellung. Diese sei kaum erreichbar bzw. überprüfbar.
AR, SO stimmen zu, sind aber gegen die Verknüpfung mit der Anerkennungsbedingung. Der Dialog mit den Hochschulen müsse durch die Kantone sichergestellt werden.
Gemäss AR, NE muss der Handlungsspielraum der Kantone genügend gross sein. Für Erwachsene solle der Zugang zu interkantonalen Angeboten oder zu Angeboten von Dritten ausreichend sein.
JU möchte die Streichung von Abs. 2. Für kleine Kantone sei dieses Angebot zu kostspielig. JU schlägt vor, dies im Rahmen des Gesetzes über die Erwachsenenbildung (WeBiG, SR 419.1) zu behandeln, z.B. mit einer individualisierten Finanzierung durch den Bund.
Gemäss NE gehört Abs. 2 zur Erwachsenenbildung nicht in die Kompetenz der Kantone, sondern in diejenige des Bundes (vgl. Art. 7 und 9). In Abs. 3 sei der Begriff «permanent» nicht angemessen und solle gestrichen werden.
Gemäss SH ist die Erhöhung der Chancengerechtigkeit ein zentrales Anliegen. Diese müsse sicherstellen, dass bereits vor dem Übertritt gewährleistet ist, dass alle Schülerinnen und Schüler, die für ein Gymnasium geeignet sind und eine gymnasiale Maturität erreichen wollen, unabhängig von ihrem sozialen Hintergrund den Zugang erhalten.
SZ stimmt unter der Bedingung zu, dass die fachlichen Anforderungen erfüllt sind.
ZH will den Inhalt von Abs. 3 in einem eigenen Artikel regeln. Im erläuternden Bericht solle die Zielgruppe der sozioökonomisch benachteiligten Schülerinnen und Schüler auch erwähnt werden.