Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2022/11: Revisionen der Maturitäts-Anerkennungsverordnung und der Verwaltungsvereinbarung über die Anerkennung von Maturitätszeugnissen · 77 Seiten
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SER möchte ebenfalls eine minimale Angabe der Stundenzahl.
Akademien der Wissenschaften Schweiz fordern, dass der minimale Anteil der MINT-Fächer erhöht und die Mindestdotation des Bereichs Geistes- und Sozialwissenschaften beibehalten wird.
LBG, VSG-BG, Konvent Kantonsschule Frauenfeld möchten den Begriff «Kunstfächer» in «künstlerische Fächer» oder «Künste» umzubenennen.
Gemäss AMV gilt es sicherzustellen, dass den basalen fachlichen Kompetenzen für Allgemeine Studierfähigkeit für die Unterrichtssprache und Mathematik genügend Rechnung getragen wird, da bei den Sprachen neu nur noch ein Minimum von 27% statt 30% vorgesehen ist und bei den MINT-Fächern (die bei 27% bleiben) neu Informatik als GF dazukommt. AMV unterstützt die Forderung nach einer minimalen Unterrichts- bzw. Lernzeit.
Für HEP Vaud ist das Gleichgewicht zwischen den verschiedenen Bereichen angemessen. Die - wenn auch nur leichte - Stärkung des künstlerischen Bereichs ist positiv. Braucht es nicht eine "Größenordnung" oder eine Mindestangabe der Gesamtausbildungszeit über die vier Jahre? Die kantonalen Unterschiede seien heute gross.
Philosophisch-Naturwissenschaftliche Fakultät der Universität Basel fordert einen Mindestanteil
von einem Drittel der Unterricht für MINT.
ASPI sowie das Forum per l’italiano kritisieren die Verminderung des Anteils der Sprachen.
Fachschaften Geografie der Kantonsschulen Olten und Solothurn möchten den Mindestanteil im
Bereich Geistes- und Sozialwissenschaften so erhöhen, dass es zu keinen Stundenkürzungen in den anderen Fächern der Geistes- und Sozialwissenschaften kommt. Die Erhöhung darf nicht zulasten der anderen Fachbereiche erfolgen, damit diese Fächer ihre Bildungsaufträge ebenfalls erfüllen können.
Groupe histoire du Collège du Sud erscheint der Minimalanteil von 12% deutlich zu gering, insbesondere wenn die Kantone die Möglichkeit haben, Philosophie und Religionen beizubehalten.
Artikel 21: Basale Kompetenzen
BS, GL, LU, NW, SH (5) stimmen zu.
BS meint, der Artikel sollte eine griffige Definition des erwarteten Kompetenzniveaus enthalten und es sollten Sanktionsmöglichkeiten vorhanden sein, wenn die basalen Kompetenzen nicht erreicht würden. Ohne verbindliche Vorgaben könne nicht sichergestellt werden, dass alle Maturandinnen und Maturanden über die basalen Kompetenzen verfügen, die für ein Studium unabdingbar sind.
JU stimmt dem Artikel zu, möchte aber ermöglichen, dass die Überprüfung auch im Rahmen der Maturitätsprüfung erfolgen kann.
GL findet, die basalen fachlichen Kompetenzen müssten frühzeitig und mit einem verlässlichen System überprüft werden.
LU möchte, dass im Rahmenlehrplan klar definiert wird, was unter basalen fachlichen Kompetenzen für allgemeine Studierfähigkeit in Unterrichtssprache und Mathematik verstanden wird.
Für NW ist der Artikel wichtig. Allerdings kann Abs. 2 gestrichen werden. Die wesentlichen Aussagen seien bereits in Abs. 1 enthalten. Da die Regelung des Kompetenznachweises gemäss erläuterndem Bericht in der Zuständigkeit der Kantone bleibt, macht es keinen Sinn, das Erreichen der basalen fachlichen Kompetenzen als Voraussetzung für die Maturitätsprüfungen zu deklarieren, ohne verbindliche Vorgaben für die Art der Überprüfung und für den Kompetenznachweis zu machen.
SH spricht sich für eine verbindlichere und regelmässige Form rechtzeitig vor der Maturitätsprüfung aus.
TG stimmt zu unter der Bedingung, dass es daraus keine Zugangsprüfungen zur Maturität gibt.
AG, NW, SG, SO, TI, UR, VD, VS, ZG, ZH (8) möchten Abs. 2 streichen, da der Leistungsnachweis der basalen Kompetenzen nicht den Rang einer Vormaturität haben dürfe.
AI meint, dass die Sicherstellung des Erwerbs vor der Prüfung überdacht werden müsse. Falls keine Streichung des Abs. 2 erfolge, solle die Nennung der einzelnen Fächer Unterrichtssprache und Mathematik gestrichen werden.
AR ortet bei Abs. 2 Überarbeitungsbedarf. Der Nachweis der basalen fachlichen Kompetenzen ist für die Absolvierung eines Hochschulstudiums wichtig. Mit der vorliegenden Form würde aber eine Vorselektion in zwei ausgewählten Fächern vorgenommen. Dies erschwere einseitig Begabten oder