Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2022/11: Revisionen der Maturitäts-Anerkennungsverordnung und der Verwaltungsvereinbarung über die Anerkennung von Maturitätszeugnissen · 77 Seiten
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SG regt an, die im erläuternden Bericht genannten transversalen Themen in Abs. 1 explizit zu erwähnen, um Klarheit zu schaffen, was unter transversalen Themen verstanden wird.
ZH stimmt ausdrücklich auch Abs. 2 zu. Die Begrifflichkeit in Abs. 1 müsse geklärt werden.
BL, FR, NW, TI, UR, VD, ZG (6) stimmen grundsätzlich zu, haben jedoch Vorbehalte gegenüber Abs. 2.
BL weist darauf hin, dass gemäss Erläuterungstext sich die 3% auf die gesamte Unterrichtszeit und insbesondere auch auf Studienwochen und Thementage beziehen. Während diese Gefässe im Regelfall nicht in den Stundentafeln hinterlegt sind, gilt dies umso mehr für die Anteile, welche in den einzelnen Fächern erbracht werden. Damit ist eine Überprüfung der 3% praktisch nicht möglich. Entsprechend sei auf eine solche Bestimmung zu verzichten.
FR ist gegen die Angabe eines minimalen Prozentsatzes. Der Aufwand für die Kontrolle bringt keinen Mehrwert. Der Respekt gegenüber dem Rahmenlehrplan muss ein ausreichendes Kriterium sein.
NW findet, Abs. 2 mache wenig Sinn und sei schwierig zu überprüfen.
TI meint, dass viele Disziplinen, z.B. das Fach Geografie, bereits interdisziplinär ausgerichtet sind. Es sei unklar, auf welche Unterrichtzeit sich die 3% beziehen. Die Rahmenlehrpläne für SF-Kombifächer sollen interdisziplinär erstellt werden.
Für VD werden mit Abs. 2 zwei Dinge vermischt, nämlich Transversalität und Interdisziplinarität. 3% scheint wenig zu sein. Deshalb solle Abs. 2 gestrichen werden.
kfmv, SGV, economiesuisse, digitalswitzerland, SMK, VSS, SWR, AGAB, Interkonfessionelle
Kommission für den Religionsunterricht an den Solothurnischen Kantonsschulen, RK der Kan-
tonsschulen Aargau, HEP Vaud, PH Luzern, VMBS (9) stimmen zu.
Für SVP wirkt der Artikel unausgereift. Er führe zu hohem Koordinationsaufwand und gehe zu Lasten des Fachunterrichts.
Junge Mitte Schweiz geht die Regelung zu wenig weit. Sie fordert halbjährliche Praxiswochen und eine stärkere Fokussierung auf Staatsbürgerkunde und politische Bildung. Sie möchte die transversalen Themen Politische Bildung, BNE und «éducation numérique» explizit im Artikel aufführen.
SGV möchte eine Verankerung der Interdisziplinarität im Stundenplan.
Economiesuisse kritisiert, dass die Soft Skills bzw. überfachlichen Kompetenzen im begleitenden Text mit den transversalen Kompetenzen zwar rudimentär angesprochen, aber in den Erläuterungen zu Art. 22 Abs. 1 dann aber vergessen werden. Es werden dort nur «Wissenschaftspropädeutik, BNE, politische Bildung und Digitalisierung» aufgeführt. Die überfachlichen Kompetenzen, die in allen Fächern gefördert werden können und sollen, werden nicht erwähnt.
Economiesuisse, digitalswitzerland betonen die Bedeutung der Interdisziplinarität und begrüsst den Mindestanteil von 3%. In den erläuternden Bestimmungen und bei der Erstellung des Rahmenlehrplans soll sie ihren fixen Platz im Stundenplan erhalten. Zudem basiert Interdisziplinarität immer auch auf starken Kenntnissen der jeweiligen Disziplinen. Daher ist der Schwerpunkt des interdisziplinären Unterrichts auf die zweite Hälfte der gymnasialen Ausbildung zu legen.
AS, SGLG, SGG, SGWSG, GPG, Staatsarchiv Bern, Dachverband Schweizer Jugendparlamente,
DGGD, Département d’histoire de l’Université de Fribourg, Departement Geschichte der Uni-
versität Basel, Historisches Seminar der Universität Zürich, Historisches Institut der Universität Bern, Institut d’histoire de l’Université de Neuchâtel, Section d’histoire de la Faculté des Lettres
de l’Université de Lausanne (14) fordern, dass analog zum interdisziplinären Arbeiten den transversalen Gefässen eine verbindliche Zeitvorgabe von je einem Prozent der Unterrichtszeit zur Verfügung gestellt wird. Zusätzlich soll definiert werden, welches Fach den Lead bei den einzelnen transversalen Gefässen habe. Bei der Politische Bildung solle dieser Lead beim Fach Geschichte sein.
DEBED möchte die psychosoziale Gesundheit stärken.
FSU betont, dass Raumplanung ein gutes Beispiel für Transversalität sei.
Ligue Vaudoise möchte die Mindestquote von 3% abschaffen und durch eine einfache Aufforderung an die Lehrkräfte zur Durchführung fächerübergreifender Arbeiten ersetzen. Nach der Transversalität (Art. 3) und der Einführung neuer Fächer (Art. 14 und 15), die alle mit einer erhöhten Unterrichtszeit für Nicht-Kernfächer einhergehen, schwäche die Forderung nach Interdisziplinarität die Bedeutung des Unterrichts in den Kernfächern noch weiter.
EKF möchte, dass Genderfragen zwingend in die transversalen Themen integriert werden.