Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2022/11: Revisionen der Maturitäts-Anerkennungsverordnung und der Verwaltungsvereinbarung über die Anerkennung von Maturitätszeugnissen · 77 Seiten

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AR geht davon aus, dass sich die Unterrichtszeit nicht nur auf die Lektionenzahl der entsprechenden Fächer beschränkt. Vielmehr sollen auch andere Unterrichts- und Lernformen, welche in der Stundentafel im engeren Sinne nicht abgebildet werden können, an die Unterrichtszeit angerechnet werden können (z. B. Sprachaufenthalte oder fächerübergreifende Aktivitäten), ohne die Gleichwertigkeit der Maturitätszeugnisse zu gefährden. Andernfalls ist der Artikel in diesem Sinne zu präzisieren.

BE begrüsst den Mindestanteil. Die Höhe soll aus verschiedenen Gründen dem Status quo entsprechen.

TG schlägt vor, dass der Begriff MINT-Fächer dem entsprechenden Lernbereich vorangestellt wird.

TI stellt fest, dass der Mindestanteil des Lernbereichs Sprachen um 3% vermindert wird. Er schlägt vor, dass die GF Philosophie und Religionen, die von den Kantonen angeboten werden, nicht im Lernbereich Geistes- und Sozialwissenschaften angerechnet werden.

SH möchte für Sprachen und MINT je einen Mindestanteil von 30%, Kunst soll bei 5% bleiben. Damit würde der kantonale Handlungsspielraum 8% betragen. SH würde im Hinblick auf die Vergleichbarkeit Mindestunterrichtszeiten vorziehen.

ZH sieht den Begriff Unterrichtszeit nicht eindeutig definiert. Zur Vermeidung von Missverständnissen soll präzisiert werden, dass die Lektionen der in Art. 12 aufgeführten Fächerkategorien, jedoch ohne Sport, gemeint sind.

GLP möchte Abs. a, Ziffer 3 ändern, um die Kohärenz mit der vorgeschlagenen Änderung von Artikel 13 zu gewährleisten.

SP stimmt grundsätzlich zu, möchte aber die Mindestdotation des Bereichs Geistes- und Sozialwissenschaften auf 15 Prozent erhöhen. Sie möchte zudem eine minimale Unterrichts- oder Lernzeit festschreiben, damit die hohen Ansprüche an die geisteswissenschaftlichen Fächer erfüllt werden können und das neue GF Wirtschaft und Recht im Bereich Geistes- und Sozialwissenschaften eingeführt werden kann, ohne die Stundendotation in den Fächern Geschichte und Philosophie zu reduzieren.

PdA Basel möchte den minimalen Anteil von MINT erhöhen, weil die Erhöhung der digitalen Bildung nicht zu Lasten der mathematisch-naturwissenschaftlichen Bildung erfolgen soll.

Ligue Vaudoise ist grundsätzlich gegen den Bedeutungsverlust der GF und des Sprachunterrichts. Die neuen Regelungen hätten zur Folge, dass die Schülerinnen und Schüler je nach Lehrgang weniger gleiche Grundkurse belegen müssen.

SMK, KSGR, VSG, SWR, AMV, HEP Vaud, VMBS, LBG, VSG-BG, DMK, Kantonsschule Kreuz-

lingen, Fachschaft Geschichte Kantonsschule Wohlen (10) stimmen zu. ZHK, digitalswitzerland, SPG, SCG, STV, ETH-Rat, Akademien der Wissenschaften Schweiz,

VSMP (8) möchten den MINT-Bereich durch eine deutliche Erhöhung des Anteils an der Unterrichtszeit stärken.

Economiesuisse möchte den MINT-Bereich auf 29% erhöhen und den Kunst-Bereich auf 5% verkleinern.

SPG fordert eine minimale Anzahl von fünf Jahreswochenstunden für jedes experimentelle Fach.

AS, SGLG, SGG, SGWSG, GPG, Staatsarchiv Bern, DGGD, Département d’histoire de l’Université de Fribourg, Departement Geschichte der Universität Basel, Historisches Seminar der Universität Zürich, Historisches Institut der Universität Bern, Institut d’histoire de l’Université de Neuchâtel,

Section d’histoire de la Faculté des Lettres de l’Université de Lausanne, Vizerektor der Lehre

Universität Bern (14) fordern, dass die Mindestdotation des Bereichs Geistes- und Sozialwissenschaften auf 15% erhöht wird, damit auch in Zukunft die Schülerinnen und Schüler einen Geschichtsunterricht erhalten, der den hohen gesellschaftlichen und politischen Ansprüchen an das Fach gerecht wird.

ETH-Rat möchte den MINT-Anteil auf mindestens 30% erhöhen und eine absolute Richtzahl der minimalen Unterrichts- und Lernzeit einführen.

VSG begrüsst die Mindestangaben. Es muss aber sichergestellt werden, dass in den Sprachfächern trotz der Reduktion von 30% auf 27% die Erreichung der Kompetenzen gemäss Rahmenlehrplan und die Einhaltung der Sprachenstrategie realistisch bleibt. Zudem darf die Förderung der Landessprachen und die Sicherstellung von basalen Englischkenntnissen nicht an den finanziellen Kosten scheitern (Artikel 13, Abs. 3 und Artikel 23, Abs. 2). VSG fordert darüber hinaus zwingend eine minimale Unterrichts- bzw. Lernzeit von mindestens 3300 Stunden Unterrichtszeit gemäss Stundentafel oder mindestens 5600 Stunden Lernzeit.