Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2022/11: Revisionen der Maturitäts-Anerkennungsverordnung und der Verwaltungsvereinbarung über die Anerkennung von Maturitätszeugnissen · 77 Seiten
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Schülerinnen und Schülern mit einer anderen Muttersprache als der Unterrichtssprache den Zugang zu den Maturitätsprüfungen erheblich.
BL ist für die Berücksichtigung der basalen fachlichen Kompetenzen für Allgemeine Studierfähigkeit. Die vorgeschlagene Lösung sei jedoch zu unklar. BL schlägt in Anlehnung an die Regelungen aus dem HarmoS-Konkordat eine Monitoring-Variante vor.
SG lehnt eine allfällige summative Prüfung als «Zulassungsprüfung» zur Maturität ab und ist deshalb für die Streichung von Abs. 2.
SO stimmt dem Artikel zu. Die Sicherstellung gehe aber zu weit (mit Formulierungsvorschlag).
Für FR scheint der Erwerb der transversalen Kompetenzen sehr schwierig zu realisieren sein. Eine offenere Formulierung sei notwendig, in der die Förderung betont wird. Die deutsche Formulierung von Abs. 2, «sichergestellt», scheine weniger absolut zu sein als die französische Formulierung. Die Umsetzung dieses Artikels sei schwierig.
GE meint, dass Abs. 2 die Gefahr birgt, das Erreichen der Maturität zu erschweren.
Für die SVP geht der Artikel in die richtige Richtung, aber zu wenig weit.
PdA Basel bezweifelt die Wirksamkeit des Artikels. Stattdessen sollten Mathematik und Erstsprache für das Bestehen der Maturität doppelt zählen.
Economiesuisse, digitalswitzerland, SMK, SWR, HEP Vaud, PH Luzern, VMBS, Fachschaft Geschichte Kantonsschule Wohlen (7) stimmen zu.
Economiesuisse betont, dass die basalen Kompetenzen für Allgemeine Studierfähigkeit zwingend vor der Maturaprüfung ausreichend erworben werden müssen. Zudem sollten sie mit einer standardisierten Mehrwertanalyse überprüft werden (vgl. dazu auch Art. 30).
Gemäss SMK wird der vorzeitige Erwerb der basalen Kompetenzen für allgemeine Studierfähigkeit gefordert, ohne dass damit eine Vorprüfung im Sinne eines Zulassungserfordernisses zur Maturität intendiert ist. Damit werde auch einer weiteren Empfehlung von EVAMAR II Folge geleistet.
KSGR lehnt eine allfällige summative Prüfung ab, die einer Zulassungsprüfung zu den Maturitätsprüfungen gleichkäme, und macht einen Präzisierungsvorschlag.
VSG stimmt unter der Bedingung zu, dass dadurch kein starres und bürokratisches Testsystem begründet wird. Eventuell sollte in Abs. «durch geeignete Fördermassnahmen» ergänzt werden.
AMV begrüsst den Artikel, schlägt aber eine Abschwächung vor. Abs. 2 soll gestrichen werden.
DMK möchte, dass genügend Unterrichtszeit für den Erwerb der basalen fachlichen Kompetenzen in der Unterrichtssprache und in Mathematik zur Verfügung gestellt werden.
Kerngruppe HSGYM-Mathematik meint, die «additive» Art der Reform sei für die Sicherstellung der basalen fachlichen Kompetenzen nicht förderlich. Die weitere Fragmentierung des Curriculums schadet dem Verständnisaufbau, insbesondere in Mathematik.
HEP Vaud stimmt zu. Es sei aber wichtig, dass im Rahmenlehrplan klar definiert, was unter den basalen fachlichen Kompetenzen für allgemeine Studierfähigkeit in Unterrichtssprache und Mathematik verstanden wird.
PH Luzern spricht sich für eine verbindlichere und regelmässige Form rechtzeitig vor der Maturitätsprüfung aus.
Konvent Kantonsschule Frauenfeld möchte Abs. 2 streichen, da der Leistungsnachweis der basalen Kompetenzen nicht den Rang einer Vormaturität erhalten dürfe.
Groupe de mathématiques du Collège du Sud (Bulle) meint, der Erwerb von Grundkompetenzen durch alle Schülerinnen und Schüler sei illusorisch, es sei denn, man nehme eine massive Reduktion der Zahl der Schülerinnen und Schüler, die eine gymnasiale Maturität erlangen, in Kauf.
Artikel 22: Transversale Unterrichtsbereiche
AI, FR, SG, ZH (4) stimmen zu.
AI möchte die Begriffe definieren und einheitlich verwenden (vgl. Art. 3). Der Mindestanteil für Interdisziplinarität soll auf 6% erhöht werden.