Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2022/11: Revisionen der Maturitäts-Anerkennungsverordnung und der Verwaltungsvereinbarung über die Anerkennung von Maturitätszeugnissen · 77 Seiten
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LU macht einen eigenen Vorschlag. Die Fächer, die einen Beitrag zur Erreichung der basalen fachlichen und überfachlichen Studierkompetenzen leisten, sollten gestärkt werden. (siehe Art. 28).
Für NW ist Abs. 3 hinfällig, da gemäss Abs. 2 sowohl die Unterrichtssprache als auch eine moderne Fremdsprache mündlich geprüft werden muss.
Für OW liegt ein Widerspruch zwischen der Vorlage und dem erläuternden Bericht vor. Bei Variante 1 ist im erläuternden Bericht vermerkt, dass die Kantone über die sechs verbindlichen Prüfungsfächer hinaus weitere Prüfungsfächer bestimmen können. Es bleibe die Frage offen, ob dies auch bei Variante 2 der Fall ist und die Kantone auch bei fünf verbindlichen Prüfungsfächern weitere Fächer prüfen können. Der Kanton Obwalden erwartet hier eine Präzisierung in den Vorlagen der MAR/MAV. Bei Abs. 4 ist unklar, ob Kalender- oder Schuljahre gemeint sind. Es müsse geklärt werden, ob auch ein Jahr vor der Maturität weitere Fächer geprüft werden können, wenn zwei Jahre vor der Maturität bereits zwei Fächer geprüft wurden.
SG bevorzugt Variante 2, wenn «mindestens» eingefügt wird. Wird der Begriff «mindestens» nicht aufgenommen, so spricht sich SG für Variante 1 aus.
SO lehnt eine vorgegebene verbindliche Aufstockung der Anzahl Prüfungen ab, weil sie kantonale und schulspezifische Besonderheiten unnötig einschränke.
SZ regt an, die schriftliche Prüfungsform mit «praktisch» zu ergänzen. Abs. 3 scheint obsolet zu sein (mit Abs. 2). Abs. 4 wird bei Variante 2 abgelehnt. Die Durchführung der Prüfungen sind in einer Prüfungssession möglich.
Für TI ist nicht klar, warum es notwendig ist, die Anzahl der zu prüfenden Fächer zu erweitern. Die Kantone könnten bereits beschliessen, zu den fünf Prüfungen weitere Prüfungen hinzuzufügen. Der Absatz 3 sei überflüssig.
UR, ZG wollen Abs. 4 streichen, weil dies im Gegensatz zur Stärkung der Maturitätsprüfung als Abschlussprüfung steht.
Die Mitte, FDP, SVP, SP, Travail.Suisse, economiesuisse, digitalswitzerland, SCG, SMK, VSG, ETH-Rat, SWR, USO-UCE-UCS, fh-ch, VSMP, DMK, RK der Kantonsschulen Aargau, SER, HEP
Vaud, Philosophisch-Naturwissenschaftliche Fakultät Universität Basel, Groupe de mathématiques du Collège de Gambach, Kantonsschule Kreuzlingen, Fachschaft Geschichte Kantonsschule Wohlen (23) unterstützen die Variante 1, weil diese einer breiteren Allgemeinbildung, dem Gebot der Gleichwertigkeit mehr entspricht als die Variante 2.
FDP bevorzugt Variante 1, weil sich die Maturandinnen und Maturanden in MINT und Geisteswissenshaften bewähren müssen.
Für die SVP weist die Variante 1 in die richtige Richtung, geht aber zu wenig weit.
SP möchte die Fächer Geschichte und Philosophie als obligatorische Prüfungsfächer führen.
AS, SGLG, SGG, SGWSG, GPG, Staatsarchiv Bern, DGGD, Département d’histoire de l’Université de Fribourg, Departement Geschichte der Universität Basel, Historisches Seminar der Universität Zürich, Historisches Institut der Universität Bern, Institut d’histoire de l’Université de Neuchâtel,
Section d’histoire de la Faculté des Lettres de l’Université de Lausanne (13) befürworten Variante
1 und regen an, das Fach Geschichte als obligatorisches Prüfungsfach zu führen, weil es für die Politische Bildung relevant sei.
STV spricht sich für Variante 1 aus, weil ein MINT-Fach und ein Geistes- oder sozialwissenschaftliches Fach geprüft werden.
SMK weist darauf hin, dass korrekterweise von «mindestens folgende Fächer» gesprochen werden müsse.
VSG bevorzugt Variante 1 und macht zu Abs. 2 einen eigenen Vorschlag zur Prüfungsform. Abs. 3 soll geändert werden, so dass mindestens fünf Prüfungen schriftlich durchgeführt werden und moderne Fremdsprachen immer auch mündlich geprüft werden.
USO ist für die Variante 1. Die Fächer vermittelten einen guten Eindruck, ob die Voraussetzungen für das Studium erfüllt sind oder nicht.
fh-ch bevorzugt Variante 1. Die Maturität soll Studierfähigkeit belegen, folglich soll sie auch geprüft werden.