Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2022/11: Revisionen der Maturitäts-Anerkennungsverordnung und der Verwaltungsvereinbarung über die Anerkennung von Maturitätszeugnissen · 77 Seiten

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Für FR ist die Idee interessant. Der Artikel sei aber mehr eine Absichtserklärung als eine realisierbare Disposition.

Für LU ist es ein Ziel. Das MAR/MAV soll Minimalanforderungen regeln, deshalb soll der Artikel gestrichen werden.

ZG fordert eine kritische Prüfung. In MAR/MAV sollten nur Dinge geregelt werden, die spezifisch die gymnasiale Bildung betreffen.

Travail Suisse, AGAB, VSG, Akademie der Wissenschaften, VSN, VMBS, HEP Vaud (7) stimmen

zu.

SVP möchte den Artikel streichen.

Economiesuisse weist darauf hin, dass der Artikel bei der Erwachsenenmatur nicht zur Anwendung kommen sollte.

Ligue vaudoise fordert die Streichung. Das Gymnasium entspreche nicht einer privaten Organisation, die sich für das Gemeinwohl einsetzt.

KSGR möchte den Artikel streichen, unter anderem, weil der Inhalt bereits in Art. 8 Abs. 4 enthalten sei

Für VSG ist der Artikel zu vage formuliert. Die Konkretisierung ist im Rahmenlehrplan unbedingt vorzusehen.

Konvent Kantonsschule Frauenfeld möchte den Artikel streichen. Zwang beim Einsatz für das Gemeinwohl sei wenig sinnvoll, zudem gelte es, bürokratischen Aufwand zu vermeiden.

Artikel 26: Fächer mit Maturitätsprüfung

AR, AG, BL, FR, UR, VD, ZG, ZH (8) unterstützen die Variante 1. Die Zustimmung wird begründet mit dem Gebot der Gleichwertigkeit, dem die Variante 1 mehr entspricht als die Variante 2, und um den prüfungsfreien Hochschulzugang sicherzustellen, und weil sie die natur- und sozialwissenschaftlichen Fächer stärkt.

AG schlägt eine eigene Variante vor, mit Englisch oder einer zweiten Landessprache, und lehnt die Variante 2 ab.

AR befürwortet Variante 1 mit sechs Prüfungsfächern. Die damit einhergehende Stärkung der MINT-Fächer und der Geistes- und Sozialwissenschaften unterstreicht den allgemeinbildenden Charakter der gymnasialen Maturität. Die im Erläuternden Bericht (S. 20) bei Variante 1 aufgezeigte Möglichkeit, dass Kantone über die sechs verbindlichen Prüfungsfächer weitere Prüfungsfächer bestimmen können, wird dezidiert abgelehnt.

BL ist für eine modifizierte Variante 1 (im Sinne von AG), weil der Vorschlag den MINT-Bereich stärkt, aber Englisch als Prüfungsfach möglich sein muss.

SZ regt an, dass die Vollzugsmethode dieser Bestimmung konkretisiert wird, um so sicherzustellen, dass die Überprüfung in allen Kantonen nach einer möglichst einheitlichen Regelung erfolgt und somit mit dem Prinzip einer vergleichbaren Maturität kompatibel ist. Weiter müsse beachtet werden, dass Abs. 2 faktisch eine vorgelagerte Bestehensbestimmung der Maturität darstellt, welche bei den neuen Bestehensnormen (Art. 28) zumindest berücksichtigt, wenn nicht sogar ergänzend aufgeführt werden sollte.

VD schlägt vor, dass die Prüfungen in den Fächern des MINT-Bereichs und des Bereichs der Geistes- und Sozialwissenschaften nur mündlich durchgeführt werden.

ZG will ein Fach (z.B. Sozialwissenschaften) nur mündlich prüfen.

ZH lehnt sechs schriftliche Prüfungen aus schulorganisatorischen Gründen ab.

AI, BS, GR, GE, GL, JU, NE, NW, OW, SH, SO, SZ, TG, TI, VS (14) unterstützen die Variante 2.

AI befürwortet mündliche Prüfungen in der Unterrichtssprache und in allen modernen Fremdsprachen.

BE will keine Erhöhung der Anzahl Prüfungsfächer und keine vorgezogene Maturitätsprüfung. Wichtig ist, dass in den Sprachfächern auch mündlich geprüft wird, unterstützt würde auch eine Bestimmung, dass alle Prüfungsfächer auch mündlich geprüft werden. Allenfalls könnten Vorgaben gemacht werden, um die Breite der Prüfung sicherzustellen.