Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2022/2: Bundesgesetz über die Mobilitätsdateninfrastruktur · 56 Seiten
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weitgehend digital vorhanden aber meist auf spezifische Bereiche ausgerichtet, nicht hindernisfrei zugänglich, nicht durchgängig und nicht einfach kombinierbar. Die Daten der öffentlichen Hand über die verschiedenen Verkehrsnetze sind auf allen Staatsebenen verteilt, nur punktuell koordiniert und dadurch nur erschwert austauschbar. Ein einheitliches, schweizweites Bezugssystem über die Verkehrsnetze fehlt. Folglich ist eine verkehrsmittelübergreifende Planung von Routen oder Reise-Empfehlungen u.a. bei Störungen nur sehr eingeschränkt möglich. Integrierende Anwendungen sind heute nicht systematisch, über alle Verkehrsträger hinweg, auf einer objektiven, vom Staat definierten und gepflegten Grundlage möglich, die frei von wirtschaftlichen Interessen ist.
Die öffentliche Hand hat damit keine zeitgemässen Möglichkeiten, um die künftige Mobilität auf ihrer physischen Infrastruktur auf der Grundlage von objektiven Daten zu planen und zweckmässig zu beeinflussen. Die Verfügbarkeit von flächendeckenden, harmo- nisierten, qualitativ hochstehenden, staatlichen Daten zu den staatlichen Verkehrsinfrastrukturen könnte einen wichtigen Beitrag zu nachhaltiger Mobilität und damit zur integrierten Nutzung des Verkehrssystems leisten.
Der Zugang zu den nötigen Sachdaten von öffentlichen und privaten Mobilitätsangeboten wie Standort, Konditionen und Verfügbar- keit sowie deren Austausch ist heute aufwändig und anspruchsvoll. Die Daten zum aktuellen Geschehen auf den Verkehrsnetzen (z.B. Stau, Baustellen) sind oft nicht verfügbar. Die für eine effiziente Organisation der Mobilität nötigen Daten sind nicht ausrei- chend zugänglich und austauschbar. Viele Mobilitätsdaten sind heute zwar maschinenlesbar vorhanden, aber oft nicht flächende- ckend und nicht in der notwendigen Qualität oder Form. Zudem sind die Daten häufig nicht allen Interessierten zugänglich. Grund dafür sind bei privaten Unternehmen oft wirtschaftliche Eigeninteressen. Unternehmen, die Daten erheben oder veredeln, verhindern den freien Datenaustausch und verwerten die Daten zum Teil kommerziell. Teilweise versprechen sich Unternehmen einen Wettbe- werbsvorteil, wenn sie ihren Mitbewerbern ihre Daten vorenthalten.
Diese Situation erschwert die Vernetzung zwischen Mobilitätsanbietern (z.B. öV, Taxi, Sharing) und App-Anbietern stark. Deshalb gibt es aktuell erst wenige multimodale Apps, und deren Funktionalität ist noch eingeschränkt. Zugang und Austausch solcher Mobi- litätsdaten sind Voraussetzung dafür, dass App-Entwickler und andere Dienstleister für ihre Kundschaft vernetzte Angebote anbieten können. Die Verknüpfung zwischen App-Entwicklern und physischen Mobilitätsanbietern sowie weiteren öffentlichen und privaten Dateninhabern erfolgt heute einzeln, mit hohem Aufwand für alle Beteiligten. Für viele und insbesondere für kleine Unternehmen ist es damit nicht möglich, mit verschiedenen Anbietern zusammenzuarbeiten – der Aufwand für die dazu nötigen Schnittstellen ist schlicht zu gross.
Der Bevölkerung als Endkunde steht heute keine neutrale und umfassende Sicht auf die möglichen und verfügbaren Mobilitätsange- bote zur Verfügung, weil die App-Anbieter keine auf individuelle Bedürfnisse (z.B. Finanzmittel, Zeit, Klimaeffekt) zugeschnittene Angebote zur Verfügung stellen können. Um persistente Mobilitätsmuster aufzuweichen und um einen Beitrag für eine Verkehrs- wende im Sinne der Klimaziele leisten zu können, braucht es eine Vielzahl an individuell angepassten Mobilitätslösungen. Diese können nur auf der Basis von verfügbaren und austauschbaren Mobilitätsdaten entwickelt, erprobt und betrieben werden. Ausserdem würden Markteintrittshürden bei allen Akteuren gesenkt, insbesondere aber bei «Start up»-Firmen, die bei Innovationen eine bedeu- tende Rolle spielen. Für die Kunden und Kundinnen von multimodalen Angeboten wäre es ausserdem zentral, die gesamte spezifi- sche Reiseoption einfach und direkt reservieren, buchen und bezahlen zu können. Aktuell ist dies kaum möglich; sowohl der öV, als auch die Mobilitätsanbieter ausserhalb des öV, wie Taxi-, Sharing- oder Mietwagenfirmen, wickeln Buchung und Abrechnung meist über eigene, isolierte Kanäle ab.
Verbesserung der Nutzung von Mobilitätsdaten (Lieferung, Bereitstellung, Austausch, Verknüpfung, Bezug) als staatliche Aufgabe
Die aktuelle Lage und die bisherigen Entwicklungen hinsichtlich der Nutzung von Mobilitätsdaten, also deren Lieferung, Bereitstel- lung, Austausch, Verknüpfung und Bezug, erschweren ein effizientes und nachhaltiges Gesamtmobilitätssystem in der Schweiz. Der Bund ist in der Lage, hier gesamtschweizerische Lösungen zu entwickeln.
Dies weil erstens das digitale Abbild der staatlich finanzierten Verkehrsinfrastrukturen u.a. auch aus föderalistischen Gründen man- gelhaft und zersplittert ist und es kaum Referenzsysteme gibt, welche Datenaustausch und -pflege vereinfachen. Heute ist die öffent- liche Hand z.B. für das Management ihrer eigenen Infrastrukturen teilweise abhängig von privaten Datenanbietern, wobei die Zuver- lässigkeit und langfristige Verfügbarkeit beispielsweise von Geo-Daten nicht gewährleistet ist. Hier ist eine nationale Lösung anzustreben, die es den föderal zuständigen Stellen wie Kantonen, Städten, Gemeinden erlaubt, ihre Daten einfach und koordiniert zur Verfügung zu stellen und auch selbst zu nutzen.
Zweitens ist der Austausch zuverlässiger Informationen zu allen Aspekten der Mobilität schwierig und kostspielig. Es fehlt an einer verlässlichen nationalen Dateninfrastruktur zur Vernetzung von Mobilitätsdaten, die als Schnittstelle die technischen und organisato- rischen Voraussetzungen schafft, um den Austausch zuverlässiger Informationen zu allen Aspekten der Mobilität (z.B. Daten der öffentlichen Hand und der physischen Mobilitätsanbieter) frei von kommerziellen Interessen zu gewährleisten. Die Bereitstellung einer solchen Struktur zum vereinfachten Datenaustausch für alle interessierten Nutzerinnen und Nutzern stellt für Private kein Geschäftsmodell dar, ohne dass damit eine kommerzielle Nutzung der Daten verbunden werden könnte. Folglich ist der Bund für diese Aufgabe zugunsten eines Gesamtverkehrssystems als neutrale unabhängige Instanz prädestiniert.
Mit Blick auf ein effizientes Verkehrssystem und die Kosten für die öffentliche Hand und letztlich den Steuerzahler, die Realisierung der Potentiale multimodaler Mobilität für die Volkswirtschaft, die Senkung von Markteintrittshürden für kleinere Unternehmungen und die Förderung des Wettbewerbs bei Angeboten für die Kunden ist es erforderlich, dass der Bund im Bereich der Mobilitätsdaten eine zentrale Rolle übernimmt, die Rahmenbedingungen verbessert und die nötige Dateninfrastruktur im Mobilitätsbereich zur Ver- fügung stellt. Der Bedarf einer staatlichen Dateninfrastruktur zum erleichterten Austausch vom Mobilitätsdaten wurde auch im Rahmen der verschiedenen Gremien und bei den Abklärungen der Bedürfnisse der Akteure im Frühling/Sommer 2021 mit rund 200 Eingaben klar bestätigt.