Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2022/2: Bundesgesetz über die Mobilitätsdateninfrastruktur · 56 Seiten

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mittragen, ist es unabdingbar, die Massnahmen des Bundes auf die Bedürfnisse der Akteure auszurichten und ihnen zielgerichtet und neutral die nötige Basisunterstützung für eine einfache und kostengünstige Zurverfügungstellung bzw. Vernetzung zu bieten. Ohne bedarfsgerechtes und verlässliches Enabeling werden die einzelnen Akteure ihre Geschäftsmodelle nicht darauf ausrichten und die mit multimodaler Mobilität verbundenen positiven Effekte können nicht ohne neue gesetzliche Pflichten erreicht werden.

1.1.3 Nationale und internationale Bestrebungen und Entwicklungen

1.1.3.1 Beschlüsse und Aufträge des Bundesrates 2017/2018 und 2020

Der Bundesrat hat bereits im Dezember 2017 und konkreter dann am 7. Dezember 2018 beschlossen, die Entwicklung multimodaler Mobilitätsdienstleistungen zu fördern:

- Er hat deshalb das UVEK und das VBS (swisstopo) beauftragt, im Rahmen von Massnahmenplänen verschiedene Fragen zur Zugänglichkeit von Mobilitätsdaten anzugehen und spätestens Ende 2021 Bericht zu erstatten.

- Gleichzeitig hat er rechtliche Anpassungen des Personenbeförderungsgesetzes (PBG; SR 745.1) in die Vernehmlassung ge- schickt. Diese umfassten grundsätzliche Regelungen zur Förderung multimodaler Mobilitätsdienstleistungen in Verbindung mit dem öffentlichen Verkehr. Ausserdem war eine Kann-Vorschrift zur Unterstützung von Daten- und Vertriebsinfrastruk- turen durch den Bund vorgesehen, um Markteintrittshürden zu vermeiden. Weiter sollten die Rechte und Pflichten für einen kontrollierten Zugang zum öV-Vertrieb für öV-externe Vermittler und die Marktaufsicht im Sinne einer Sektorenregulie- rung im PBG geregelt werden.

Am 1. Juli 2020 hat der Bundesrat auf der Basis zwischenzeitlicher Erkenntnisse die Stossrichtung für die weiteren Arbeiten zur multimodalen Mobilität im Sinne dieser Vorlage festgelegt:

- Der Fokus der weiteren Arbeiten liegt mit Blick auf ein effizienteres Gesamtmobilitätssystem auf einer Verbesserung der Harmonisierung, der Bereitstellung und des Austauschs von Mobilitätsdaten über entsprechende digitale Basisinfrastruktu- ren. Auf freiwilliger Basis soll insbesondere Mobilitätsanbietern erleichtert werden, sich mit App-Entwicklern bzw. Mobi- litätsvermittlern zu vernetzen. Zu diesem Zweck soll das UVEK in Zusammenarbeit mit weiteren betroffenen Bundesstel- len schrittweise eine nationale Dateninfrastruktur Mobilität (NADIM) realisieren und die nötigen Rechtsgrundlagen schaffen. Dieses Basissystem ist unabhängig, verlässlich, offen, nichtdiskriminierend, transparent, nicht gewinnorientiert und technisch flexibel zu gestalten. Es soll ausserdem hohe Qualitätsstandards erfüllen und zur Förderung von umwelt-/ und raumschonenden Mobilitätsformen beitragen. Ausserdem wurde das VBS damit beauftragt, ein Realisierungskonzept für ein System zur Zusammenführung und Erweiterung von behördlichen Daten über die Verkehrsnetze in der Schweiz (Verkehrsnetz CH) zu erstellen, welches ein künftiges Basissystem für die NADIM bildet.

- Der öffentliche Verkehr als klimaschonendes Verkehrsmittel soll im Rahmen der effizienten Mobilität einfach in multimo- dale Mobilitätsdienstleistungen eingebunden werden können. Multimodale Angebote erleichtern der Bevölkerung nicht nur den Zugang zu privaten Mobilitätsangeboten, sondern auch zum öV. Auf eine spezifische Sektorenregulierung zum Zugang zum öV-Ticketmarkt im Personenbeförderungsgesetz, wie sie in der Vernehmlassung zu den multimodalen Mobilitäts- dienstleistungen 2018/19 vorgeschlagen wurde, wird verzichtet. Dies weil die Öffnung des Ticketverkaufs im öffentlichen Verkehr für branchenexterne Akteure - wie von der öV-Branche in der Vernehmlassung vorgeschlagen - über eine Bran- chenregelung erfolgen soll. Diese Regelung muss bundesrechtskonform ausgestaltet werden. Dazu gehört, dass sie den wettbewerbsrechtlichen Bestimmungen sowie den Vorgaben im Personenbeförderungsgesetz entspricht. Sie ist vom Bun- desamt für Verkehr (BAV) zu genehmigen.

1.1.3.2 Programm zur Nutzung von Daten für ein effizientes Mobilitätssystem unter Einbezug der Akteure

Die Arbeiten laufen unter engem Einbezug der Akteure

Die Arbeiten zur Nutzung von Daten für ein effizientes Mobilitätssystem erfolgen seit 2017 im Rahmen eines Programms unter zweckgerichtetem Einbezug der bundesinternen und bundesexternen Akteure (ehemals unter dem Titel multimodale Mobilität).

Die enge interdepartementale Zusammenarbeit wird unter Federführung des BAV im Rahmen eines Steuerungs- und eines Fachgre- miums realisiert, welches alle Ämter des UVEK, sowie EDI/BFS, BK und VBS/swisstopo umfasst.

Die bundesexternen Akteure mit Bezug zu multimodaler Mobilität, insbesondere die öffentliche Hand (Kantone, Städte, Gemeinden), die öffentlichen und privaten Mobilitätsanbieter sowie Verbände mit Bezug zum Mobilitätsbereich werden im Rahmen von diversen Gremien periodisch einbezogen, weitere Interessierte an Veranstaltungen informiert.

Gerade mit Blick auf die Zielsetzung ist es unabdingbar, die Arbeiten eng auf die Interessen der Akteure auszurichten, um nicht Lösungen zu entwickeln, die nicht bedarfsgerecht sind und folglich nicht genutzt werden. So wurden neben dem laufenden Einbezug in den erwähnten Gremien im Rahmen von Workshops mit Stakeholdern sowie einer Online-Umfrage die Bedürfnisse der Akteure abgeklärt. Rund 200 Akteure haben die Gelegenheit genutzt, um ihre Bedürfnisse einzubringen. Dieser enge Einbezug wird bei der schrittweisen Konzeptionierung weiterverfolgt und laufend auf die konkreten Bedürfnisse ausgerichtet, damit den sich rasch verän- dernden Rahmenbedingungen Rechnung getragen werden kann.

Der Bericht «Daten für ein effizientes Mobilitätssystem» im Rahmen des Programms zur Nutzung von Daten für ein effizien-

tes Mobilitätssystem gibt einen Überblick über die geleisteten Arbeiten und das weitere Vorgehen bis zur Inkraftsetzung der Gesetzesanpassung

Dieser Bericht in Erfüllung des bundesrätlichen Auftrags vom Dezember 2018 enthält die Erkenntnisse aus den zwischenzeitlichen interdepartementalen Arbeiten im Rahmen der Massnahmenpläne multimodale Mobilität sowie die erkannten Handlungsfelder und die weiteren Massnahmen für den Zeitraum 2022-2024/25. Der Bundesrat hat die entsprechenden Entscheide zum weiteren Vorgehen gleichzeitig mit der Eröffnung der Vernehmlassung zur vorliegenden Vorlage getroffen und das UVEK mit der Veröffentlichung des Berichts beauftragt.