Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2022/2: Bundesgesetz über die Mobilitätsdateninfrastruktur · 56 Seiten
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tionen des öffentlichen Sektors relevant21. Diese legt im Grundsatz fest, dass Daten der öffentlichen Hand frei verfügbar sein müssen. Im Rahmen der Europäischen Datenstrategie zu den gemeinsamen europäischen Datenräumen hat die EU am 25.11.2020 einen Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über europäische Daten-Governance (Daten- Governance-Gesetz) veröffentlicht. Dieser zielt darauf ab, die Verfügbarkeit und den Austausch von Daten der öffentlichen Hand in der EU zu stärken. Darin enthalten sind auch öffentliche Mobilitätsdaten.
4 Grundzüge der Vorlage
4.1 Die beantragte Neuregelung
4.1.1 Staatliche Aufgabe im Bereich Mobilitätsdaten
Die umfangreichen Abklärungen zum Thema Daten als Infrastruktur im Mobilitätsbereich22 haben aufgrund der nachfolgend aufge- zählten Argumente zum Schluss geführt, dass der Betrieb der Mobilitätsdateninfrastruktur (MODI) als langfristige staatliche Aufgabe ausgestaltet werden soll.
Mobilitätsdaten als relevante Infrastruktur im Mobilitätssystem
Wie in Ziff. 1.1.4 ausgeführt, sind Mobilitätsdaten als Infrastruktur zu betrachten, ohne die ein effizientes Mobilitätssystem nicht funktioniert. Die Praxis zeigt, dass Infrastrukturgüter in der Regel vom Staat bereitgestellt werden. Der Grund dafür ist, dass in Zusammenhang mit Daten häufig Marktversagen aufgrund von positiven Externalitäten und Monopolen vorliegt, weshalb deren Bereitstellung nicht dem Markt überlassen werden kann. Eine staatliche Dateninfrastruktur baut Markteintrittshürden ab, die z.B. durch hohe Fixkosten oder unzureichenden Datenzugang entstehen, und wirkt damit Monopolsituationen entgegen.
Zugängliche Daten bilden die Grundlage für die Entwicklung neuer Produkte, Prozessoptimierungen, datengetriebene Innovationen usw. Diese positiven Effekte wirken sich nachgelagert positiv auf die Gesamtwirtschaft aus, werden aber in der privaten Bereitstel- lung von Daten nicht berücksichtigt, da Private die Daten aus Kostengründen nicht gemäss dem öffentlichen Interesse bereitstellen.
Eine staatliche Dateninfrastruktur schafft Vertrauen und Akzeptanz, wirkt Effizienzverlusten entgegen und sichert den verkehrspolitischen Spielraum für den Staat
Mit dem Staat als unabhängigen, nicht gewinnorientierten Betreiber kann eine ausreichende Distanz zu kommerziellen Interessen sichergestellt werden. Der Staat kann als unparteiischer und sorgfältiger Akteur, der für Neutralität und Vertrauen sorgt, sicherstellen, dass niemand diskriminiert wird, dass mit den Daten aller Anbieter auf dieselbe Art und Weise umgegangen wird und dass diese Daten sicher und verlässlich bereitgestellt werden. Dies erhöht die Bereitschaft zur Dateneinlieferung.
Der Aufbau einer Dateninfrastruktur durch die öffentliche Hand dämmt das Risiko ein, dass von verschiedenen Mobilitätsanbietern parallel unterschiedliche Dateninfrastrukturen aufgebaut werden, die möglicherweise unterschiedliche Standards nutzen. Dies hätte Effizienzverluste zur Folge.
Eine Untätigkeit des Staats birgt das Risiko, dass einzelne Firmen bzw. Plattformen zu starker Marktmacht kommen. Insbesondere eine Mobilitätsvermittlungsplattform, die aufgrund ihrer exklusiven Datennutzungsmöglichkeiten monopolistisch agieren könnte, hätte relevanten Einfluss auf das Verkehrssystem.
Verlässlicher Zugang zu Mobilitätsdaten ist eine Basis, die grundsätzlich vom Staat zur Verfügung gestellt werden soll
Die Finanzierung des Betriebs der Dateninfrastruktur im Bereich Mobilität soll zumindest zu Beginn in wesentlichen Teilen vom Staat übernommen werden. Dies ist eine zentrale Voraussetzung, um die Unabhängigkeit und somit die Diskriminierungsfreiheit der Dateninfrastruktur glaubwürdig zu machen und die freiwillige Nutzung dieser Dateninfrastruktur zu fördern. Ausserdem werden heute fast alle offen nutzbaren Dateninfrastrukturen staatlich finanziert, da der so geschaffene Mehrwert häufig nicht direkt beim Infrastrukturbetreiber anfällt und sich deshalb aus betriebswirtschaftlicher Sicht nicht lohnt. Das Sammeln, Konsolidieren und Zu- gänglichmachen von Mobilitätsdaten ist in der Regel allein kein Geschäftsmodell, sondern nur, wenn dies exklusiv gegenüber den Endnutzerinnen und -nutzer verwertet werden kann (vgl. auch Ziff. 4.1.5.3). Ob und in welchem Umfang nach den ersten 10 Jahren der Finanzierung durch den Bund die Dateninfrastruktur durch Nutzergebühren finanziert werden soll, wird im Rahmen einer Wirk- samkeitsanalyse nach 8 Jahren überprüft. Der Entscheid über die Finanzierung nach diesen 10 Jahren liegt dann beim Parlament.
4.1.2 Gesetz über die Mobilitätsdateninfrastruktur (MODIG): Ziel und Zweck
Ein effizientes Mobilitätssystem durch Verbesserung der Nutzung von Mobilitätsdaten über die Mobilitätsdateninfrastruktur (MODI) mit den Hauptbestandteilen Verkehrsnetz CH und NADIM
Für einen effizienten, nachhaltigen und vernetzten Betrieb der Infrastrukturen auf Strasse und Schiene und der darauf verkehrenden öffentlichen und privaten Mobilitätsangebote ist die digitale Ebene der Mobilitätsdaten unabdingbar. Mobilitätsdaten sind eine sys- temrelevante Infrastruktur des Mobilitätssystems. Schon heute ist das Verkehrssystem ohne digitalen Datenaustausch nicht mehr denkbar. Gerade mit Blick auf ein effizientes und nachhaltiges Mobilitätssystem wird die Bedeutung der Mobilitätsdaten weiter zunehmen.
21 Richtlinie (EU) 2019/1024 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 über offene Daten und die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors, Fassung gemäss ABl. L 172 vom 26.6.2019, S. 56.
22 Bericht Daten als Infrastruktur für multimodale Mobilitätsdienstleistungen von Ecoplan vom 26.11.2019 zuhanden des Bundesamtes für Landestopografie swisstopo publiziert unter Bundesamt für Verkehr BAV Daten für ein effizientes Mobilitätssystem (admin.ch)