Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2022/20: Totalrevision des Bundesgesetzes über das Verwaltungsstrafrecht (VStrR) · 110 Seiten
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Ergebnisbericht Vernehmlassung: Vorentwurf des Bundesgesetzes über das Verwaltungsstrafrecht und das Verwaltungsstrafverfahren (VE-VStrR)
• Entsiegelung:
o Zehn Kantone379 und ein Gericht380 stellen den Mehraufwand vor allem in Zusam-
menhang mit der Übernahme der Aufgaben, die heute die Beschwerdekammer des BStGer im Bereich der Entsiegelung in Verwaltungsstraffällen wahrnimmt (Art. 50 Abs. 3 VStrR).
o Drei Kantone381 stellen fest, dass die Entsiegelungsverfahren in den letzten Jahren
ständig zugenommen haben. Einer dieser Kantone382 weist darauf hin, dass solche Verfahren sehr aufwendig sind, wenn Triage(-verhandlungen) notwendig werden. Ein anderer383 meint, diese Verfahren werden immer komplizierter. Dieser Kanton und ein Gericht erklären384, dass sie den ZMG grosse Schwierigkeiten bereiten.
Beide385 fügen an, dass es v.a. darum geht, versiegelte Aufzeichnungen in oft astro- nomischen Mengen zu sichten, was sehr zeitraubend ist und, wie auch ein anderer Kanton386 festhält, das Verfahren in die Länge zieht.
o Weil Angaben zu Anzahl und Umfang der in der Vergangenheit vom BStGer geführ-
ten Entsiegelungsverfahren fehlen, auch im Erläuternden Bericht, greifen drei Kan- tone387 auf den Geschäftsbericht des BStGer zurück. Einer der drei388 führt die fol- genden Zahlen auf: 16 Entsiegelungsverfahren im Jahr 2022, 23 im Jahr 2021, 17 im Jahr 2020, 21 im Jahr 2019, 17 im Jahr 2018, 17 im Jahr 2017, 11 im Jahr 2016, 9 im Jahr 2015, 22 im Jahr 2014, 12 im Jahr 2013, 18 im Jahr 2012 und 2 im Jahr 2011. Ein anderer389 nennt einen jährlichen Durchschnitt von 15 Verfahren zwischen 2011 und 2022 und führt, wie auch der dritte der genannten Kantone390, den Ge- schäftsbericht 2021 an. Demzufolge wurde die Erledigungsquote der deutsch- und französischsprachigen Fälle stark durch den erheblichen Zeitaufwand für die Bear- beitung einiger weniger, aber grosser Entsiegelungsverfahren des Verwaltungsstraf- rechts beeinflusst. In einem Verfahren vor BStGer waren mehr als 100 000 Dateien zu triagieren, das Verfahren dauerte über zwei Jahre. Ein Gericht391 nennt 22 Fälle für 2023.
o Aus Sicht eines Kantons392 wird diese Belastung nicht anders sein, wenn die kanto-
nalen ZMG diese Entsiegelungsverfahren übernehmen müssen. Deren Dauer wird sich noch zusätzlich verlängern, weil die ZMG die Priorität immer auf die Haftverfah- ren setzen müssen.
379 FR, S. 2; BS, S. 1; BE, S. 8; LU, S. 1- 3; VS, S. 1; ZG, S. 3; TI, S. 4; GR, S. 3; SH, S. 2; NW, S. 3
380 ZMG/StMVG VS, S. 1 f.
381 FR, S. 2; SH, S. 2; ZG, S. 3
382 SH, S. 2
383 FR, S. 2
384 ZMG/StMVG VS, S. 1 f.
385 FR, S. 2; ZMG/StMVG VS, S. 1 f.
386 VS, S. 2
387 NW, S. 2; LU, S. 2; TI, S. 4
388 NW, S. 2
389 LU, S. 2
390 TI, S. 4
391 ZMG/StMVG VS, S. 1 f.
392 LU, S. 2 f.