Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2022/20: Totalrevision des Bundesgesetzes über das Verwaltungsstrafrecht (VStrR) · 110 Seiten
Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 57Fedlex · Ergebnisbericht
Ergebnisbericht Vernehmlassung: Vorentwurf des Bundesgesetzes über das Verwaltungsstrafrecht und das Verwaltungsstrafverfahren (VE-VStrR)
o In Bezug auf den Einfluss der vorgeschlagenen Regelung auf die kantonalen Staats-
anwaltschaften stellen vier Kantone399 und zwei Organisationen400 eine Verbindung her zwischen der Zuweisung der Funktion des ZMG im Verwaltungsstrafverfahren an die kantonalen ZMG einerseits und der Arbeitsbelastung der kantonalen Staatsan- waltschaften andererseits.
o Für einen dieser Kantone401 könnte sich die aus dieser Zuweisung resultierende
noch stärkere Überlastung auf die Behandlung anderer Dossiers, solche, die nach der StPO zu führen sind, auswirken, insbesondere auf die Dauer der Verfahren vor den Staatsanwaltschaften. Ein anderer402 sowie eine Organisation403 bemerken,
dass die Regelung zusätzlich zum Mehraufwand für die kantonalen ZMG auch Kon- sequenzen für die Ressourcen vor allem der kantonalen Staatsanwaltschaften hätte. Ein anderer der genannten Kantone404 und die andere Organisation405 halten fest, dass dieser Ansatz bei den kantonalen Strafbehörden zu einem beträchtlichen Mehr- aufwand führt, der in erster Linie bei den ohnehin bereits völlig überlasteten kantona- len Staatsanwaltschaften anfallen würde. Zwei der vorgenannten Kantone406 bemer- ken, dass negative Auswirkungen auf die Verfahren vor den kantonalen
Staatsanwaltschaften zu erwarten sind, vor allem auf deren Dauer, sind doch die kantonalen Gerichte wie auch die Staatsanwaltschaften ohnehin überlastet. Folge wird sein, dass sich die Verfahren, obwohl dem Beschleunigungsgebot der StPO un- terstehend, in die Länge ziehen, was, wie einer der Kantone407 betont, aus rechts- staatlicher Sicht sehr problematisch wäre.
• Einfluss auf die kantonalen Polizeibehörden:
o Ein Kanton408 und eine Organisation409 gehen davon aus, dass die vorgeschlagene
Regelung die Arbeit der kantonalen Polizeibehörden beeinflussen könnte.
o Aus Sicht des Kantons können die modernen Verfahrensinstrumente mit erhebli-
chem Aufwand für die kantonalen Polizeibehörden verbunden sein; das könnte die bestehenden Ressourcenprobleme akzentuieren, was nicht sein darf. Die Organisa- tion ihrerseits bemerkt, dass die im VE-VStrR vorgesehene neue Zuständigkeitsord- nung, auch die Entsiegelungsverfahren betreffend, zu einer weiteren Überlastung der kantonalen ZMG und Staatsanwaltschaften führen könnte, wodurch im Ergebnis auch die kantonalen Polizeibehörden in ihren Ermittlungshandlungen beeinträchtigt würden.
399 BS, S. 1; GR, S. 3 f.; VS, S. 1; ZH, S. 2
400 KKJPD, S. 1; SSK, S. 2
401 VS, S. 1
402 GR, S. 3
403 SSK, S. 2
404 ZH, S. 2
405 KKJPD, S. 1
406 BS, S. 1; GR, S. 4
407 BS, S. 1
408 SG, S. 1.
409 KKPKS, S. 1