Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2022/29: Bundesgesetz über die Prüfung ausländischer Investitionen · 16 Seiten
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Demgegenüber fordern Die Mitte und EVP, dass alle ausländischen Investoren in allen Branchen einer Genehmigungspflicht unterliegen sollen. Begründet wird diese Ausweitung damit, dass für eine konsequente Umsetzung der Motion 18.3021 Rieder der vorgesehene enge Anwendungsbereich zu kurz greife.
4.2.3 Bereiche mit Genehmigungspflicht für alle ausländischen Investoren
In Art. 4 Abs. 1 Bst. b und c VE-IPG sind die besonders kritischen Bereiche aufgeführt, in welchen für alle ausländischen, staatliche und private, Investoren bei Übernahmen von inländischen Unternehmen eine Genehmigungspflicht bestehen soll.
21 Teilnehmende sprechen sich für eine Kürzung der in diesem Artikel enthaltenen Liste aus, sieben für eine Ausweitung.
Tabelle 5: Bereiche mit Genehmigungspflicht für alle ausländischen Investoren
kürzen ausweiten
Kantone (27) (4) (3)
FR, TG, VD, ZH TI, UR, RKG
Parteien (7) (0) (1)
SP
Dachverbände der Gemeinden, (0) (1)
Städte und Berggebiete; Städte SAB
(2)
Dachverbände der Wirtschaft (2) (2)
(5) economiesuisse, sgv SGB, Travail.Suisse Branchenverbände (19) (11) (0)
FER, GastroSuisse, hkbb, Ho-
tellerieSuisse, Interpharma, sci-
enceindustries, SUISSEDIGI-
TAL, SCCC, SwissHoldings,
VSE, ZHK
Eidgenössische Kommissionen (1) (0)
(2) ElCom
Unternehmen und Vereine (6) (3) (0)
Axpo, BKW, Swissgrid
Einzelpersonen (2) (0) (0)
Total (72)3 217
FR, TG und ZH fordern eine Einschränkung auf militärische Güter, Dual-Use Güter, sicherheitsrelevante IT-Dienstleistungen, Arzneimittel und medizinische Geräte. VD beantragt eine Kürzung auf Güter- und Personentransporte, Energieversorgung, Kommunikations- und digitale Infrastruktur, insbesondere Rechenzentren.
economiesuisse, FER, hkbb, Interpharma, SUISSEDIGITAL, SCCC, SwissHoldings und ZHK sind der grundsätzlichen Ansicht, dass die Liste zu umfassend ist, ohne jedoch konkrete Kürzungsvorschläge anzubringen. SwissHoldings merkt an, dass die Abgrenzung, welche Unternehmen in welcher Branche tätig sind, in der Praxis oft nicht eindeutig sein dürfte.
Der sgv beantragt eine Kürzung der Liste durch die Streichung von Art. 4 Abs. 1 Bst. b Ziff. 7 (Unternehmen, die für die inländischen Behörden zentrale sicherheitsrelevante IT-Systeme liefern oder ebensolche IT-Dienstleistungen erbringen) und Art. 4 Abs. 1 Bst. c (Bereiche, für die eine Aufgreifschwelle von 100 Millionen Franken Jahresumsatz gilt).
scienceindustries beantragt die Streichung von Art. 4 Abs. 1 Bst. b Ziff. 2 (Unternehmen, die Güter produzieren, deren Ausfuhr nach dem Kriegsmaterialgesetz und dem Güterkontrollgesetz bewilligungspflichtig sind) und Art. 4 Abs. 1 Bst. c Ziff. 2 (Unternehmen im Bereich der
3 Weitere fünf Teilnehmende (NE, SAV, ElCom, Advestra, Bär & Karrer) äusserten sich weder zustimmend noch verlangten sie eine Ausweitung oder Kürzung. Sie brachten jedoch technische Anpassungsvorschläge ein.