Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2022/29: Bundesgesetz über die Prüfung ausländischer Investitionen · 16 Seiten
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1 Ausgangslage
Der Bundesrat hat vom 18. Mai bis 9. September 2022 eine Vernehmlassung zu einem Investitionsprüfgesetz durchgeführt. Zur Stellungnahme eingeladen wurden die Kantone, die politischen Parteien, die gesamtschweizerischen Dachverbände der Gemeinden, Städte und Berggebiete, die gesamtschweizerischen Dachverbände der Wirtschaft und interessierte Kreise.
Die Vorlage ist auf die Motion 18.3021 Rieder «Schutz der Schweizer Wirtschaft durch Investitionskontrollen» zurückzuführen, die das Parlament im März 2020 angenommen hat. Damit wurde der Bundesrat beauftragt, eine gesetzliche Grundlage für eine Kontrolle von ausländischen Direktinvestitionen zu schaffen unter anderem, indem er eine Genehmigungsbehörde für die der Investitionsprüfung unterworfenen Geschäfte einsetzt.
Der Bundesrat sprach sich bei der Eröffnung der Vernehmlassung weiterhin gegen die Einführung einer Investitionsprüfung aus: Gemäss seiner Beurteilung ist das Kosten-Nutzen-Verhältnis ungünstig und das bestehende Regelwerk ausreichend.
Der vorliegende Ergebnisbericht informiert über die eingereichten Stellungnahmen und fasst deren wichtigste Inhalte zusammen.
2 Gegenstand des Vernehmlassungsverfahren
Gemäss dem Vorentwurf des Investitionsprüfgesetzes (VE-IPG) soll der Zweck der Investitionsprüfung die Verhinderung einer Gefährdung oder Bedrohung der öffentlichen Ordnung oder Sicherheit durch Übernahmen von inländischen Unternehmen durch ausländische Investoren sein. Es wird davon ausgegangen, dass die hauptsächlichen Gefährdungen von Investoren mit einer staatlichen Nähe ausgehen. Entsprechend sieht der VE-IPG vor, dass Übernahmen durch ausländische staatliche oder staatsnahe Investoren in allen Branchen einer Genehmigungspflicht unterliegen sollen. Zusätzlich wird definiert, in welchen besonders kritischen Bereichen für alle ausländischen, staatliche und private, Investoren eine Genehmigungspflicht bestehen soll. Kleine Unternehmen werden grundsätzlich ausgenommen.
Betreffend die Definition des inländischen Unternehmens wurden zwei Varianten in die Vernehmlassung geschickt. Diese unterscheiden sich darin, ob eine inländische Tochterfirma einer ausländischen Unternehmensgruppe als inländisches Unternehmen gelten soll oder nicht.
Für die Durchführung der Investitionsprüfung sowie die Koordination mit den mitinteressierten Verwaltungseinheiten soll das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) verantwortlich zeichnen. Es ist ein zweistufiges Genehmigungsverfahren vorgesehen. Innerhalb eines Monats soll entschieden werden, ob die Übernahme genehmigt werden kann oder ob ein Prüfverfahren einzuleiten ist. Ein Prüfverfahren würde maximal weitere drei Monate dauern. Ob ein Prüfverfahren eingeleitet werden soll, soll im Konsens unter den beteiligten Verwaltungseinheiten (d. h. dem SECO und den mitinteressierten Verwaltungseinheiten) entschieden werden. Besteht bei einem Prüfverfahren Uneinigkeit zwischen den beteiligten Verwaltungseinheiten oder Einigkeit, dass die Übernahme untersagt werden soll, soll der Bundesrat darüber befinden.
3 Gesamtbeurteilung
Im Rahmen der Vernehmlassung gingen 72 Stellungnahmen ein (siehe Anhang für eine Liste der Teilnehmenden inkl. der verwendeten Abkürzungen).
Angesichts der grossen Anzahl an Stellungnahmen werden lediglich die wichtigsten Argumente und Kritikpunkte wiedergegeben. Die einzelnen Stellungnahmen sind auf der Publikationsplattform des Bundes zugänglich.1
Eine Mehrheit von 38 Teilnehmenden ist grundsätzlich gegen die Einführung einer Investitionsprüfung (siehe Tab. 1). Eine Minderheit von 29 Teilnehmenden spricht sich für die Einführung einer Investitionsprüfung aus. Davon sind 14 für den vorgelegten Vorentwurf. Fünf sind nur