Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2022/34: 21.403 n Pa. Iv. WBK-N. Überführung der Anstossfinanzierung in eine zeitgemässe Lösung · 67 Seiten

Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 51Fedlex · Erläuternder Bericht

und weitere Bezugspersonen) als auch auf ergänzende Erziehungshilfen (z.B. aufsuchende Familienarbeit) beziehen.

Abs. 3

Dieser Absatz hält fest, dass insbesondere die gemeinsam von Bund und Kantonen festgelegten Ziele sowie die finanzielle Beteiligung des Bundes in den jeweiligen Verträgen festgehalten werden sollen. Natürlich umfassen die Verträge darüber hinaus noch weitere Punkte wie bspw. Mechanismen zur Kontrolle («Controlling»), Überwachung («Monitoring») und Erarbeitung von Berichten («Reporting»).

Abs. 4

Absatz 4 sieht vor, dass der Bund insbesondere während der Vorbereitungsphase, aber auch im Rahmen der Laufzeiten von Programmvereinbarungen Projekte und Programme fördern kann, die von nationaler oder sprachregionaler Bedeutung sind. Diese Projekte sollen die Kantone bspw. darin unterstützen, geeignete Programmeingaben zur Qualitätsförderung oder zur Schaffung von weiteren Betreuungsplätzen zu entwickeln. Weiter könnten damit auch die Harmonisierungsbestrebungen der Kantonskonferenzen unterstützt, Beispiele guter Praxis ausgewertet und bekannt gemacht werden oder Projekte Dritter, die der Weiterentwicklung im Bereich der familienergänzenden Kinderbetreuung dienen, gefördert werden.

Minderheit (Fivaz Fabien, Aebischer Matthias, Amoos, Atici, Brunner, Locher Benguerel, Piller Carrard, Prezioso, Python, Roth Pasquier, Weber) zu Artikel 13 Absatz 1 Buchstabe a

Die Minderheit möchte den Kreis der Kinder erweitern, für welche zusätzliche Betreuungsplätze geschaffen werden sollen. So sollen insbesondere auch für Kinder mit besonderen Bedürfnissen im Vorschulalter familienergänzende Betreuungsplätze geschaffen werden. Aus Sicht der Minderheit sei es wichtig, die in der Vorlage vorgesehenen Massnahmen nicht auf Kinder mit Behinderungen zu begrenzen. In der Realität der familienergänzenden Betreuung zeige sich, dass viele Kinder mehr Aufmerksamkeit ihrer Bezugspersonen, achtsamere Begleitung in ihrer Entwicklung und damit intensivere Betreuung benötigen. Es sei deshalb angezeigt, diesem Umstand Rechnung zu tragen und spezifische Massnahmen auch in diesem Bereich vorzusehen.

Minderheit (Umbricht Pieren, Gafner, Haab, Herzog Verena, Huber, Keller Peter, Tuena) zu Artikel 13 Absatz 1 Buchstabe b, Artikel 13 Absatz 1 Buchstabe c und Absatz 4

Die Minderheit schlägt vor, die Möglichkeit für den Bund zu streichen, über Programmvereinbarungen Massnahmen zu unterstützen, die eine bessere Abstimmung der familienergänzenden Kinderbetreuungsangebote auf die Bedürfnisse der Eltern zum Ziel haben. Sie möchte zudem die Möglichkeit für den Bund, über Programmvereinbarungen Massnahmen zur Verbesserung der Qualität der Betreuungsangebote zu unterstützen streichen. Schliesslich schlägt sie vor, die Möglichkeit des Bundes