Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2022/34: 21.403 n Pa. Iv. WBK-N. Überführung der Anstossfinanzierung in eine zeitgemässe Lösung · 67 Seiten
Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 57Fedlex · Erläuternder Bericht
Für den Aufbau und die Einführung einer nationalen Statistik über die familienergänzende Kinderbetreuung und im Bereich der Politik der frühen Förderung von Kindern werden 3,4 bis 4 Stellen (FTE) benötigt. Für die jährliche Erhebung und Publikation sind anschliessend wiederkehrend 1 bis 1,6 Stellen (FTE) erforderlich.
6.2 Finanzielle und personelle Auswirkungen auf die Kantone und Gemeinden
6.2.1 Finanzielle Auswirkungen
Für die Kantone ergeben sich beim Förderinstrument des Bundesbeitrags an die Kosten der Eltern für die familienergänzende Kinderbetreuung keine Mehrausgaben, weil sie sich nicht an den Bundesbeiträgen beteiligen. Hingegen ergeben sich für die Kantone Mehrkosten, wenn sie mit dem Bund Programmvereinbarungen abschliessen wollen. Diese basieren auf dem Grundsatz, dass sich der Bund höchstens zur Hälfte an den Ausgaben des Kantons für die in der Programmvereinbarung festgelegten Massnahmen beteiligt. Es ist deshalb in der alleinigen Kompetenz der Kantone zu entscheiden, welche Mittel sie für die Weiterentwicklung der familienergänzenden Kinderbetreuung und die Weiterentwicklung der frühen Förderung von Kindern im Rahmen von Programmvereinbarungen mit dem Bund einsetzen wollen.
6.2.2 Personelle Auswirkungen
Wie in Ziffer 6.1.2 dargelegt, sind die Kantone für die Gewährung der Bundesbeiträge an die Kosten der Eltern für die familienergänzende Kinderbetreuung zuständig. Sie legen das Verfahren für den Vollzug fest. Der für den Vollzug erforderliche zusätzliche personelle Aufwand dürfte stark davon abhängen, wie im jeweiligen Kanton das Subventionssystem für die familienergänzende Kinderbetreuung organisiert ist. In jenen Kantonen, in denen sich der Kanton gemeinsam mit den Gemeinden an der Subventionierung beteiligt, werden die Kantone an diese Organisationsform anknüpfen können. In jenen Kantonen, in denen der Kanton die Subventionierung vollumfänglich an die Gemeinden delegiert hat, muss der Vollzug zumindest auf Verwaltungsebene neu aufgebaut werden. In beiden Fällen dürften jedoch die sehr grossen Unterschiede hinsichtlich der Zuständigkeit für die familienergänzende Kinderbetreuung in den Kantonen zu einem sehr unterschiedlichen Mehrbedarf an personellen Ressourcen führen.
Der personelle Mehrbedarf der Kantone für die Aushandlung und Durchführung der Programmvereinbarungen wird im Wesentlichen davon abhängen, welche Massnahmen der jeweilige Kanton mit wie hohen finanziellen Mitteln umsetzen will.
6.3 Auswirkungen auf die Volkswirtschaft
Sowohl in der Schweiz als auch im Ausland wurden verschiedene Studien durchgeführt, um die Vorteile für Eltern, Kinder, Unternehmen und Staat von ähnlichen