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Vernehmlassung 2022/36: Revision von Verordnungen des Lebensmittelrechts · 353 Seiten

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Verordnung über die Höchstgehalten für Kontaminanten «%ASFF_YYYY_ID»

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(mg/kg)

Stoff Lebensmittel Höchstgehalt Bemerkungen " Rindengewürze2

" Samengewürze 0,9

" Säuglingsanfangsnahrung und Folgenahrung 0,02 vermarktet als Pulver

" " 0,01 vermarktet als Flüssigkeit

" Schwarzwurzeln 0,3

" Speisefette und Speiseöle 0,1 einschliesslich Milchfett

" Speisesalz 1 ausgenommen «Fleur de sel» und «graues Salz», die aus

Salzgärten mit einem Lehmboden manuell abgeschöpft wird

" Stängelgemüse 0,1

" Wein, Obst- und Fruchtwein 0,2 aus der Weinlese von 2001 bis 2015

" " 0,15 aus der Weinlese ab 2016 bis 2021

" " 0,1 aus der Weinlese ab 2022

" wilde Pilze 0,8

" Wurzel- und Knollengemüse 0,1 ausgenommen Ingwer, Kurkuma und Schwarzwurzeln " Wurzel- und Rhizomgewürze 1,5

" Zuchtchampignons, Austernseitling, Shiitake 0,3

" Zuckermais 0,1

" Zwiebelgemüse 0,1

Cadmium Austernpilz 0,15

" Ananas 0,02

" Auberginen 0,03

" Bananen 0,02

" Beeren- und Kleinobst 0,03 ausgenommen Himbeeren