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Vernehmlassung 2022/36: Revision von Verordnungen des Lebensmittelrechts · 353 Seiten
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Verordnung über die Höchstgehalten für Kontaminanten «%ASFF_YYYY_ID»
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(mg/kg)
Stoff Lebensmittel Höchstgehalt Bemerkungen " Rindengewürze2
" Samengewürze 0,9
" Säuglingsanfangsnahrung und Folgenahrung 0,02 vermarktet als Pulver
" " 0,01 vermarktet als Flüssigkeit
" Schwarzwurzeln 0,3
" Speisefette und Speiseöle 0,1 einschliesslich Milchfett
" Speisesalz 1 ausgenommen «Fleur de sel» und «graues Salz», die aus
Salzgärten mit einem Lehmboden manuell abgeschöpft wird
" Stängelgemüse 0,1
" Wein, Obst- und Fruchtwein 0,2 aus der Weinlese von 2001 bis 2015
" " 0,15 aus der Weinlese ab 2016 bis 2021
" " 0,1 aus der Weinlese ab 2022
" wilde Pilze 0,8
" Wurzel- und Knollengemüse 0,1 ausgenommen Ingwer, Kurkuma und Schwarzwurzeln " Wurzel- und Rhizomgewürze 1,5
" Zuchtchampignons, Austernseitling, Shiitake 0,3
" Zuckermais 0,1
" Zwiebelgemüse 0,1
Cadmium Austernpilz 0,15
" Ananas 0,02
" Auberginen 0,03
" Bananen 0,02
" Beeren- und Kleinobst 0,03 ausgenommen Himbeeren