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Vernehmlassung 2022/36: Revision von Verordnungen des Lebensmittelrechts · 353 Seiten
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Verordnung über die Höchstgehalten für Kontaminanten «%ASFF_YYYY_ID»
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Stoff Lebensmittel Höchstgehalt Bemerkungen
(mg/kg)
" Blattgemüse 0,1 ausgenommen frische Kräuter, Senfsämlinge, Spinat und
verwandte Arten (Blätter)
" Blattkohle 0,1
" Erdnüsse 0,2
" Fleisch von Rindern, Schafen, Schweinen und Geflügel 0,05 ausgenommen Nebenprodukte der Schlachtung
" Fleisch von Pferden 0,2 ausgenommen Nebenprodukte der Schlachtung
" frische Kräuter 0,2
" Fruchtgemüse 0,02 ausgenommen Auberginen
" Gärungsessig und Essigsäure zu Speisezwecken 0,02
" Gelatine 0,5
" Gerste 0,05
" Getreidebeikost und andere Beikost für Säuglinge und Kleinkinder 0,04
" Getränke für Säuglinge und Kleinkinder 0,02 vermarktet als Flüssigkeit oder Rückgewinnung nach den
Anweisungen des Herstellers, einschliesslich Fruchtsäfte " Getreide 0,1 ausgenommen Gerste, Hartweizen, Reis, Roggen, Quinoa,
Weizengluten, Weizenkleie und Weizenkeime
" Hartschalenobst 0,2 ausgenommen Pinienkerne
" Hartweizen 0,18
" Hülsengemüse 0,02
" Himbeeren 0,04
" Hülsenfrüchte 0,04
" Kakaopulver (100 % Gesamtkakaotrockenmasse) 0,6 für die Konsumentinnen und Konsumenten bestimmt oder
als Zutat in gesüsstem Kakaopulver (Schokoladepulver), das für Konsumentinnen und Konsumenten bestimmt ist " Kernobst 0,02