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Vernehmlassung 2022/36: Revision von Verordnungen des Lebensmittelrechts · 353 Seiten

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Verordnung über die Höchstgehalten für Kontaminanten «%ASFF_YYYY_ID»

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Stoff Lebensmittel Höchstgehalt Bemerkungen

(mg/kg)

" Blattgemüse 0,1 ausgenommen frische Kräuter, Senfsämlinge, Spinat und

verwandte Arten (Blätter)

" Blattkohle 0,1

" Erdnüsse 0,2

" Fleisch von Rindern, Schafen, Schweinen und Geflügel 0,05 ausgenommen Nebenprodukte der Schlachtung

" Fleisch von Pferden 0,2 ausgenommen Nebenprodukte der Schlachtung

" frische Kräuter 0,2

" Fruchtgemüse 0,02 ausgenommen Auberginen

" Gärungsessig und Essigsäure zu Speisezwecken 0,02

" Gelatine 0,5

" Gerste 0,05

" Getreidebeikost und andere Beikost für Säuglinge und Kleinkinder 0,04

" Getränke für Säuglinge und Kleinkinder 0,02 vermarktet als Flüssigkeit oder Rückgewinnung nach den

Anweisungen des Herstellers, einschliesslich Fruchtsäfte " Getreide 0,1 ausgenommen Gerste, Hartweizen, Reis, Roggen, Quinoa,

Weizengluten, Weizenkleie und Weizenkeime

" Hartschalenobst 0,2 ausgenommen Pinienkerne

" Hartweizen 0,18

" Hülsengemüse 0,02

" Himbeeren 0,04

" Hülsenfrüchte 0,04

" Kakaopulver (100 % Gesamtkakaotrockenmasse) 0,6 für die Konsumentinnen und Konsumenten bestimmt oder

als Zutat in gesüsstem Kakaopulver (Schokoladepulver), das für Konsumentinnen und Konsumenten bestimmt ist " Kernobst 0,02