Ergebnisbericht 1 Fahrtschreiber

Vernehmlassung 2022/42: Fahrzeugvorschriften – Teilrevision von vier Verordnungen des Strassenverkehrsrechts · 10 Seiten

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Ausschliesslich die Frage 10 des Fragebogens war bezogen auf die Änderung zur Einführung des Fahrtschreibers GEN2 V2 (vgl. Vorbemerkung am Anfang des vorliegenden Berichts).

Wortlaut der Frage: Sind Sie damit einverstanden, dass in der Schweiz, gleich wie in der EU, neue Lastwagen, Sattelschlepper und Gesellschaftswagen ab dem 21. August 2023 mit der Version 2 des intelligenten Fahrtschreibers ausgerüstet sein müssen (Aktualisierung in Anhang 2 Ziff. 114 E-VTS mit Wirkung auf den geltenden Art. 100 Abs. 1 VTS)?

Verschiedene Rückmeldungen wurden als Antwortschreiben ohne Antwortformular eingereicht. Daher werden untenstehend auch die Stellungnahmen in den Antwortschreiben zu dieser Frage aufgeführt.

Pro: 98 (davon Kantone 26)

Alle Kantone, SPS, SSV, ECONS, SGV, ACVS, ASA, ARVAG, KKJPS, KSSD, AGVS, ATVSL, CASU, PROV, BFU, SFLV, ASTAG, FRS, TCS, VSBM, VFAS (mit zusätzlich 43 Stellungnahmen nicht namentlich erwähnter Mitglieder), VCS, IGDHS, SIK, SUVA, DTC, FAKT, KAPOW, PUSCH, SPEZ

Weitere positive Stellungnahmen in den Antwortschreiben ohne Antwortformular:

Pro 7 (davon Kantone 0)

SVP, SGB, TS, VK, AUTOS, MOTOS, ECOSW

Bemerkungen der Befürwortenden:

 LU, ACVS, KKJPS begrüssen, dass die bisherigen Auslese- und Analysegerätschaften auch beim neuen iDFS der GEN2 V2 weiterverwendet werden können. Den Kontrollbehörden fallen dadurch keine Kosten für die Beschaffung von neuer Ausrüstung an.

 LU, ACVS, KKJPS, AGVS erachten die Harmonisierung im Bereich der schweren Nutzfahrzeuge als besonders sinnvoll, zumal Hersteller von schweren Nutzfahrzeugen mehrheitlich in der EU produzieren und daher ab Werk standardmässig die neue Version des iDFS GEN2 V2 einbauen würden.

 LU, ACVS, KKJPS, AGVS führen an, dass grenzüberschreitender Verkehr häufig sei, was für die entsprechenden Transporteure zu einer Nachrüstungspflicht führt. TS ergänzt, dass die mit der Nachrüstungspflicht verbundenen Kosten für die Unternehmen tragbar sein sollten.

 SPS, VCS, PUSCH, TS, SGB, BFU sehen in den weiterentwickelten Fahrtschreibern Erleichterungen für den Vollzug und die Voraussetzung für noch effizientere Kontrollen. Hervorgehoben wird auch die Ausgabe konkreter Informationen betreffend mögliche Lenkzeitüberschreitungen an Kontrollbehörden über die erweiterte DSRC-Funkschnittstelle.

 TG, SPS, BFU, AUTOS, SGB betonen, dass der weiterentwickelte Fahrtschreiber durch die erleichterte Durchsetzung der Vorschriften die Verkehrssicherheit verbessern könne. Die BFU weist explizit auf nicht angepasste Geschwindigkeit oder Müdigkeit als Unfallursachen hin.

 SPS, VCS, PUSCH, SGB, TS beurteilen die Verwendung eines fälschungssicheren Satellitennavigationssystems als Verbesserung, auch weil damit Manipulationen erschwert würden.

 SPS, VCS, PUSCH, TS, SGB führen an, dass die Durchsetzung der Mindeststandards betreffend Arbeits-, Lenk- und Ruhezeiten mit Hilfe neuer technischer Möglichkeiten die Arbeitsbedingungen im Strassentransportgewerbe verbessere.

 UR und IGDHS sehen Vorteile in der erleichterten Bedienung, weil damit das Problem gemindert werde, dass Fahrer und Fahrerinnen gelegentlich die Eingabe des Ländercodes vergessen.

 GR, SGV, ASTAG, IGDHS, TS regen an, dass die neuen Funktionen für die Überwachung der Einhaltung der Kabotage-Vorschriften auch in der Schweiz verbindlich eingesetzt werden sollten insbesondere auch die Funktion für die Aufzeichnung der Auf- und Abladestellen.

 SGB führt an, die zeitgleiche Einführung und die zielgenaue Aufzeichnung der Grenzübertritte diene der Einhaltung des Landverkehrsabkommens zwischen der Schweiz und der Europäischen Union.

 Die SVP erachtet die Einführung der zweiten Version des intelligenten Fahrtschreibers grundsätzlich als sinnvoll, sieht das Vorhaben aufgrund der Übernahme von EU-Recht aber als kritisch.

 Der AGVS gibt zu bedenken, dass sich Anzeichen für Probleme bei der Verfügbarkeit der entsprechenden Geräte (GEN2 V2) häufen würden. Grosszügigere Übergangsregelungen sollten daher in Betracht gezogen werden.

 Der AGVS befürchtet, die Frist bis zum verbindlichen Einführungstermin sei zu kurz. Lange vor dem Stichtag hergestellte und an Aufbauer gelieferte Fahrzeuge sollten noch mit der bisherigen Fahrtschreiberversion (GEN2 V1) zugelassen werden können. 6/10

ASTRA-D-2B8D3401/367