Ergebnisbericht 2 (andere)

Vernehmlassung 2022/42: Fahrzeugvorschriften – Teilrevision von vier Verordnungen des Strassenverkehrsrechts · 55 Seiten

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Aktenzeichen: ASTRA-24-18.1-61/16

Typengenehmigung oder auf dem Datenblatt aufgeführten Spurweite und der kleinsten aufgeführten Einpresstiefe auszugehen.» Zudem sei die Melde- und Prüfpflicht beim Anbringen von Distanzscheiben in jedem Fall beizubehalten.

• Auch der Kanton SO spricht sich für eine weiterhin geltende Melde- und Prüfpflicht beim

Anbringen von Distanzscheiben aus.

• Die Kantone AI, NW und OW sowie KAPOW, KSSD und SSV lehnen die Vorlage ab mit der

Begründung, dass aus polizeilicher Sicht Sicherheitsbedenken bestünden. Die Fahrzeuge sollten nach entsprechenden technischen Änderungen weiterhin geprüft werden müssen.

• Der Kanton GE ist der Ansicht, dass die Vorlage der Verkehrssicherheit widersprechen und das

Verantwortungsbewusstsein von Fahrzeughalterinnen und Fahrzeughalter, Fahrzeuge in einwandfreiem Zustand zu führen, herabsenken würde.

• Der Kanton GL fügt als Begründung für die Ablehnung an, dass die Eignungserklärung des

Fahrzeugherstellers bei der Spurkontrolle vor Ort nützlich sei.

• Der Kanton GR ergänzt, dass bei jeder vorhandenen Distanzscheibe gemäss der Vorlage vor

Ort überprüft werden müsste, ob diese zur montierten Felge passe und ob damit die Spurverbreiterung um nicht mehr als 2 % geändert habe. Die polizeiliche Kontrolle würde damit erschwert.

• Der Kanton BE lehnt die Vorlage ab, weil solche Abänderungen bei Kontrollen durch die

Kontrollorgane nicht ohne Weiteres überprüfbar seien.

• Auch der Kanton TG sieht einen Mehraufwand bei den Kontrollbehörden, da die Spurweiten bei

der vorgesehenen Änderung einzeln ausgemessen und mit dem Typenschein verglichen werden müssten.

• Die FAKT merkt an, dass es erfahrungsgemäss für Fachbetriebe nicht einfach sei, alle Varianten

von Befestigungsmöglichkeiten und freigegebenen Rad-Reifen-Kombinationen des Fahrzeugherstellers eines Fahrzeugtyps zu kontrollieren. Insbesondere die Prüfung, ob eine Distanzscheibe alle nach UN R124 erforderlichen Umweltprüfungen durchlaufen hat, entgehe in der Regel der Kompetenz einer Fachwerkstatt.

44/ ASTRA-D-C4B33401/731