Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2022/49: Ausführungsrecht zum Informationssicherheitsgesetz · 47 Seiten
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hat. Mit dem Begriff «politisches Interesse» wird insbesondere den guten Ruf der Bundesverwaltung erfasst. Die Möglichkeit nach Artikel 94e BPV ist als jenes Mittel in der Kaskade der Sicherheitsüberprüfungen zu verstehen, welches am wenigsten stark in die Persönlichkeitsrechte der betroffenen Personen eingreift. Diese Bestimmung kommt grundsätzlich nur zur Anwendung, wenn die in Frage stehende Funktion nicht bereits von einer Prüfung nach der VPSP abgedeckt ist. Sie kann dennoch auch zur Anwendung kommen, wenn die PSP vor langer Zeit durchgeführt wurde und der Arbeitgeber einen begründeten Verdacht hat, dass ein Risiko besteht. Es darf aber kein Automatismus entstehen, wonach für Funktionen, die keiner anderen Prüfung unterstellt sind, systematisch Registerauszüge verlangt werden. Nur wenn eine Funktion aufgrund ihres Aufgabenbereiches klar die Voraussetzungen von Absatz 1 erfüllt, darf der Arbeitgeber Auszüge verlangen. Aus wichtigen Gründen, wie etwa ein konkreter Einsatz oder ein besonderer Auftrag, kann bereits früher als fünf Jahre ein neuer Auszug verlangt werden. Es ist in der Verantwortung des jeweiligen Arbeitgebers zu entscheiden, ob aufgrund eines Registereintrags ein Risiko besteht und gegebenenfalls, welche personalrechtlichen Massnahmen zu treffen sind.
Art. 94f Prüfung der Vertrauenswürdigkeit
Die Voraussetzungen einer Prüfung der Vertrauenswürdigkeit nach Artikel 20b BPG sollen in der BPV geregelt werden. Das Verfahren der Prüfung soll jedoch vollständig in der VPSP enthalten sein.
3. VIMK
Der bestehende Querverweis auf die bisher geltende PSPV ist an das neue Recht anzupassen.
4. Verordnung vom 16. Dezember 200933 über die militärischen Informationssysteme (MIV)
Mit der Regelung des Informationssystems Personensicherheitsprüfungen im ISG und der vorliegenden Verordnung sind die entsprechenden Artikel 67 und Anhang 30 der MIV aufzuheben. Zudem sind die bestehenden Querverweise auf die bisher geltende PSPV an das neue Recht anzupassen.
5. Verordnung vom 22. November 201734 über die Militärdienstpflicht
Die bestehenden Querverweise auf die bisher geltende PSPV sind an das neue Recht anzupassen.
6. Kernenergieverordnung vom 10. Dezember 200435 (KEV)
Aufgrund der Aufhebung der Verordnung über die Personensicherheitsprüfungen im Bereich der Kernanlagen beziehungsweise deren Integration in die VPSP soll in der KEV ein Querverweis auf die VPSP aufgenommen werden, damit der rechtsinteressierte Leser die entsprechenden Bestimmungen einfacher finden kann. Die Kostentragung soll hingegen in die KEV aufgenommen werden.
4.4 Verordnung über das Betriebssicherheitsverfahren (VBSV)
Einleitende Bemerkungen
Zum Verständnis der Materie erscheinen an dieser Stelle mindestens zu den nachfolgenden Bestimmungen des ISG kurze Ausführungen:
Wenn von sicherheitsempfindlichen Aufträgen die Rede ist, so ist hierbei auf die Legaldefinitio-
nen von Artikel 5 Buchstabe b ISG abzustützen. Demnach beinhalten solche Aufträge die Bearbeitung von VERTRAULICH oder GEHEIM klassifizierten Informationen gemäss Artikel 13 ISG, die Verwaltung, den Betrieb und die Überprüfung von Informatikmitteln der Sicherheitsstufe «hoher Schutz» oder «sehr hoher Schutz» gemäss Artikel 17 ISG sowie den Zugang zu Sicherheitszonen, einschliesslich zu Schutzzonen nach der Gesetzgebung über den Schutz militärischer Anlagen. Die Rechtsform der Aufträge ist unerheblich.
Als Betriebe im Sinne der VBSV gelten Unternehmen oder Subunternehmen oder Teile davon,
die einen öffentlichen Auftrag erfüllen, welcher eine sicherheitsempfindliche Tätigkeit einschliesst (vgl. Art. 49 ISG).
Als Auftraggeberinnen im Sinne der VBSV walten die verpflichteten Behörden oder Organisati-
onen nach Artikel 2 ISG (vgl. Art. 50 Abs. 1 Bst. a ISG).
33 SR 510.911
34 SR 512.21
35 SR 732.11 37/47