Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2022/52: Änderung des Urheberrechtsgesetzes (URG) · 44 Seiten

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fest, dass eine eigenständige und erfolgreiche schweizerische Regelung auch international Signalwirkung zeigen könnte. Der SGB hält die Vorlage für grundsätzlich unterstützenswert, dies aber «unter klaren und gewichtigen Vorbehalten». Das SSM weist darauf hin, dass sie das Vorhaben zwar unterstütze, dieses aber keinesfalls dringend notwendige politische Schritte für eine ganzheitliche Medienförderung im Interesse der Medienschaffenden und der kleinen Herausgeberinnen und Herausgeber ersetzen oder verzögern dürfe. Telesuisse hält fest, dass das Regionalfernsehen zwar weniger betroffen sei als die Printmedien, da es zu einem wesentlichen Teil gebührenfinanziert sei. Es sei aber einerseits unsicher, wie sich die Gebührenfinanzierung in Zukunft entwickle, und andererseits würden auch Regionalfernsehen immer häufiger Textinhalte online verbreiten (die sie über Onlinewerbung finanzieren). Deshalb sei auch für das Regionalfernsehen eine zukunftsgerichtete Lösung der Urheberrechtsfragen im Internet existenziell. In diesem Sinne äussern sich auch die RRR und der VSP in Bezug auf den Radiosektor und verweisen jeweils auf ihre Mitgliedschaften in der Allianz «Pro Leistungsschutzrecht» sowie auf die Stellungnahme des VSM. Der VSPF schliesst sich «der breiten Allianz der Schweizer Medien» an, die den Vorentwurf unterstützt. Wikimedia CH nennt die für sie wichtigsten Kernpunkte zugunsten der Vorlage, wie das Bestreben, dass Internetnutzerinnen und Internetnutzer weiterhin Nachrichten teilen dürften, die Tatsache, dass Plattformen ohne Gewinnabsicht und kleinere Plattformen nicht betroffen seien und dass es einen klaren Rahmen dafür gebe, wie die Vergütung abgewickelt werde.

Zurückweisende Positionen

Eine ablehnende oder eher ablehnende Haltung nehmen die Kantone BE, BL, BS, OW und ZH ein. Die Vorlage wird abgelehnt von der GLP, der SP und der SVP. Von den Gesamtschweizerischen Dachverbänden der Wirtschaft lehnt der SGV den Vorentwurf ab. Bei den weiteren Interessenten äussern sich die Folgenden ablehnend: Aktion Medienfreiheit, asut, Bibliosuisse, CH++, Digitale Gesellschaft, DJS, DUN, Früh/Hilty/Picht/Thouvenin, Google, HANDEL Schweiz, HotellerieSuisse, JGLP, LES-CH, Meta, Opendata, Piratenpartei, Schweizerischer Drogistenverband, Swico, Swissmem und VMZ.

BE ist skeptisch, ob die geplante Änderung, im Gegensatz zu anderen Instrumenten der indirekten Medienförderung, zielführend sei und befürchtet insbesondere, dass sich die Einführung eines Leistungsschutzrechts (wie in Kanada oder Australien) als «Bumerang» herausstellen könnte. Der Kanton ZH anerkennt grundsätzlich die Notwendigkeit, angemessene gesetzgeberische Massnahmen zu treffen, um Informationsmedien zu unterstützen. Er ist aber nach eingehender Prüfung zur Einschätzung gelangt, dass die Vorlage noch nicht hinreichend ausgereift sei und der Überarbeitung bedürfe. Die Kantone seien durch die Vorlage nicht direkt betroffen. Die prognostizierten positiven Auswirkungen seien insoweit lediglich indirekter Natur, wenn die Kantone vom beabsichtigten Erhalt einer pluralistischen Medienlandschaft profitieren sollten. ZH nennt mehrere Kritikpunkte und sieht in der Vorlage ein potenzielles Risiko, dass sich die Abhängigkeit der Medienunternehmen von den Anbietern von Diensten der Informationsgesellschaft durch die Einführung eines finanziellen Ausgleichs weiter verfestigen könnte. Die Anreize, sich mittels Innovation aus dieser Abhängigkeit zu lösen, könnten dadurch weiter geschwächt werden. Die SP sieht zwar zahlreiche Verbesserungen gegenüber der EU-Regelung, glaubt aber nicht, dass mit dem Leistungsschutzrecht die Probleme, welche es im Medienmarkt und in der Plattformregulierung der Schweiz anzugehen gelte, nachhaltig gelöst werden könnten. Die SVP lehnt den Vorschlag gänzlich ab. Der asut weist darauf hin, dass es in vielen Bereichen Umsatzeinbussen gebe, ohne dass der Gesetzgeber eingreife (beispielsweise bei der Substitution der Briefpost durch E-Mail und Messaging-Dienste oder der Konkurrenz zwischen dem Detailhandel und den Online-Märkten). Bibliosuisse kritisiert, dass mit einem Leistungsschutzrecht Partialinteressen einer Branche Eingang in das Urheberrecht fänden, die überdies im Rahmen einer Volksabstimmung explizit abgelehnt worden seien. Für CH++ bildet der Vorentwurf keine wirksame Plattformregulierung. Die Digitale Gesellschaft weist darauf hin, dass klassische Nachrichten (Breaking News) durch die Digitalisierung komplett unabhängig von der Aufbereitung und Verbreitung durch Medienverlage geworden seien. Wenn eine Meldung im Internet publiziert sei, stehe sie allen zur Verfügung. Dabei sei es völlig irrelevant, ob die Information aus der Pressemitteilung der verlautbarenden Stelle stamme oder durch Umschreiben der Redaktorinnen und Redaktoren einer Nachrichtenagentur entstanden sei. Regionale oder andere Exklusivität, wie sie im vordigitalen Zeitalter vorgeherrscht habe, gäbe es nicht mehr. Das Ereignis, welches eine aktuelle Nachricht begründet, sei schon immer ohne Medienunternehmen entstanden. Neu an der Digitalisierung sei, dass diese Nachricht nun auch ohne sie verbreitet werden könne. Früh/Hilty/Picht/Thouvenin halten ein Leistungsschutzrecht für kein taugliches Instrument, um den Qualitätsjournalismus und die Medienvielfalt sicherzustellen. Sie unterstützen die Stellungnahme der DJS. Google und Meta lehnen die vorgesehene Revision ab und verweisen in diesem Zusammenhang auf ihre eigenen Bestrebungen zur Unterstützung des Journalismus. Die Piratenpartei fordert die Ablehnung der Vorlage. Der Gemeindeverband äussert sich – als Mitglied des DUN – tendenziell kritisch und hebt hervor, dass die Fragen bezüglich geeigneter Rahmenbedingungen für Medienunternehmen sowie einer angemessenen Medienförderung grundsätzlich von der vorliegenden Revision des Urheberrechtsgesetzes zu trennen seien.