Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2022/58: Pa.Iv. Beseitigung und Verhinderung der Inländerinnen- und Inländerdiskriminierung beim Familiennachzug · 16 Seiten
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Bericht über die Ergebnisse der Vernehmlassung
Nur die GRÜNEN und FIZ lehnen die Voraussetzung einer «bedarfsgerechten Wohnung» ab. Nach Ansicht der GRÜNEN soll die Verantwortung dafür, dass eine bedarfsgerechte Wohnung vorhanden ist, nicht allein bei den Familienangehörigen liegen. Vielmehr sollten diese bei der Suche nach einer solchen Wohnung auf die Unterstützung der Behörden zählen können.
Die Gegner des Vorentwurfs – namentlich die Kantone LU, SO und ZG, die sich ausdrücklich zu diesem Thema geäussert haben – befürchten, dass die Aufhebung der Fristen für die Einreichung eines Gesuchs um Familiennachzug Probleme bei der Integration insbesondere von beinahe volljährigen Kindern mit sich bringen werde.
4. Inhalt des Berichts
Der Bericht über die wichtigsten Ergebnisse der Vernehmlassung zeigt, ob der Vorentwurf positiv oder mit Vorbehalten aufgenommen wurde (da Änderungsvorschläge oder besondere Bemerkungen angebracht wurden) oder ob er abgelehnt wird. Für weitere Einzelheiten wird auf den Originalwortlaut der Stellungnahmen verwiesen. Das Verzeichnis der Eingaben findet sich in Kapitel 6.
5. Wichtigste Ergebnisse und Vorschläge
5.1 Kantone
Zusammenfassung
Zustimmung: AG, AI, BL, BS, FR, GE, GR, JU, NE, SG, SZ, TI, VD
Zustimmung
mit Vorbehalt / Vorschlägen: AR, BE, OW, SH, TG, UR
Ablehnung: GL, LU, NW, SO, ZG
Zustimmung: AG, AI, BL, BS, FR, GE, GR, JU, NE, SG, SZ, TI und VD begrüssen den
Vorentwurf. Ebenso AR, BE, OW, SH, TG und UR, sie bringen jedoch Vorbehalte oder Vorschläge für Änderungen oder Ergänzungen an.
a) Bemerkungen zum Anstieg der Sozialhilfekosten und zur finanziellen Unabhängigkeit der Familie (Art. 42 Abs. 1 Bst. a und b E-AIG)
Allgemeines
AG, AR, JU, NE, OW, SH, UR und TI unterstreichen, dass die vorgeschlagene Änderung zur Lockerung der Voraussetzungen für den Nachzug von Verwandten in auf- oder absteigender Linie höhere Sozialhilfeausgaben für die Kantone mit sich bringen werde.
Diesbezüglich halten AR, OW und UR fest, dass Drittstaatsangehörige, die im Familiennachzug in die Schweiz kommen, ein erhöhtes Risiko aufweisen, Sozialhilfe in Anspruch nehmen zu müssen. Für OW spricht dies gegen eine Anpassung der geltenden Vorschriften. Angesichts der demografischen Entwicklung in der Schweiz bestehe