Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2022/58: Pa.Iv. Beseitigung und Verhinderung der Inländerinnen- und Inländerdiskriminierung beim Familiennachzug · 16 Seiten
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Bericht über die Ergebnisse der Vernehmlassung
1. Hintergrund
Am 1. September 2022 prüfte die SPK-N den Vorentwurf zur Änderung des Ausländer- und Integrationsgesetzes (AIG), er wurde mit 17 zu 7 Stimmen gutgeheissen zur Vernehmlassung. Am 9. September 2022 eröffnete die SPK-N die Vernehmlassung, die bis am 9. Dezember 2022 dauerte.
Der Vorentwurf hebt die Bestimmung von Artikel 42 Absatz 2 AIG auf, wonach die aus Drittstaaten stammenden Verwandten in auf- und absteigender Linie über 18 Jahren für den Nachzug zu Schweizerinnen und Schweizern im Besitz einer dauerhaften Aufenthaltsbewilligung eines EU/EFTA-Mitgliedstaats sein müssen. Gleichzeitig wird die Bestimmung von Artikel 42 Absatz 1 AIG aufgehoben, wonach ausländische Ehegatten und ihre Kinder unter 18 Jahren mit der nachziehenden Schweizerin oder dem nachziehenden Schweizer zusammenwohnen müssen, wenn sie nicht im Besitz einer dauerhaften Aufenthaltsbewilligung eines EU/EFTA-Mitgliedstaats sind. Es muss jedoch eine «bedarfsgerechte Wohnung» vorhanden sein, wie dies auch im FZA beim Familiennachzug vorgesehen ist. Ebenfalls analog zum FZA werden die Fristen für den Nachzug von ausländischen Familienangehörigen zu einer Schweizerin oder einem Schweizer aufgehoben. Die Artikel 47 und 49 AIG werden entsprechend angepasst.
2. Zusammenfassung der Ergebnisse der Vernehmlassung
Insgesamt sind 37 Stellungnahmen eingegangen: 24 Kantone, 5 politische Parteien, 2 Dachverbände der Wirtschaft, 5 weitere interessierte Kreise und eine Privatperson haben sich zum Vorentwurf geäussert.
19 Kantone stehen dem Vorentwurf positiv gegenüber. AG, AI, BL, BS, FR, GE, GR, JU, NE, SG, SZ, TI und VD begrüssen ihn in dieser Form, während AR, BE, OW, SH, TG und UR Vorbehalte und Änderungsvorschläge anbringen.
Die Kantone GL, LU, NW, SO und ZG lehnen den Vorentwurf ab.
4 politische Parteien unterstützen den Vorentwurf (SP, FDP, die Mitte, die GRÜNEN); die FDP und die GRÜNEN bringen allerdings Vorbehalte und Änderungsvorschläge an. Gemäss der FDP sollten bei der Zuwanderung aus Drittstaaten in der Praxis strenge Kriterien zur Anwendung kommen, damit die wirtschaftliche Unabhängigkeit der nachzuziehenden Familienangehörigen gewährleistet sei. Die GRÜNEN schlagen vor, gewisse Zulassungsvoraussetzungen gemäss dem Vorentwurf zu lockern. Sie bedauern, dass die SPK-N die parlamentarische Initiative nicht zum Anlass nehme, um weitere Bestimmungen zum Familiennachzug für andere Ausländerkategorien zu überprüfen.
Die SVP lehnt den Vorentwurf als Ganzes ab.
Die Dachverbände (SGB, SSV), die weiteren interessierten Kreise (Caritas Schweiz, CSP VD, HEKS, FIZ, SBAA) und eine Privatperson (Christof Zellweger), die sich an der Vernehmlassung beteiligt hat, begrüssen alle den Vorentwurf.
Ausdrücklich auf eine Stellungnahme verzichtet haben der SGV und der SAV.