Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2022/58: Pa.Iv. Beseitigung und Verhinderung der Inländerinnen- und Inländerdiskriminierung beim Familiennachzug · 16 Seiten
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Bericht über die Ergebnisse der Vernehmlassung
wurf bei einer räumlichen Trennung der Ehegatten keine Auswirkungen auf das Aufenthaltsrecht vorsehe.
b) Bemerkungen zu den Fristen für den Familiennachzug (Art. 47 E-AIG)
Caritas Schweiz und CSP VD begrüssen die Aufhebung der Fristen für den Familiennachzug. Caritas Schweiz hält fest, dass ein möglichst früher Nachzug der Kinder in die Schweiz für deren Integration zwar förderlich sei. Es gebe aber individuelle Situationen, in denen ein später Familiennachzug sinnvoll sei und erst nach einer gewissen Zeit möglich werde.
c) Weitere Bemerkungen und Vorschläge
Caritas Schweiz und SBAA fordern, dass auch für einkommensschwache Ausländerinnen und Ausländer, vorläufig aufgenommene Personen, Familien, die im Rahmen des Dublin-Abkommens getrennt wurden, oder minderjährige Flüchtlinge, deren Eltern sich im Ausland aufhalten, die Voraussetzungen für den Familiennachzug gelockert und die Fristen aufgehoben werden.
SBAA erachtet es als problematisch, dass die Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung für den Familiennachzug, insbesondere bei Sozialhilfeabhängigkeit, relativ rasch nach der Einreise der Familienangehörigen in die Schweiz in Frage gestellt werde. In diesem Zusammenhang zeigt sich die SBAA kritisch gegenüber der vorgesehenen Änderung des AIG, wonach die Sozialhilfeleistungen in den ersten drei Jahren des Aufenthalts von Familienangehörigen, die zu Schweizerinnen und Schweizern nachgezogen sind, eingeschränkt werden. Sie ist der Ansicht, dass diese Vorlage eine neue Ungleichbehandlung zwischen Schweizer Staatsangehörigen und EU/EFTA-Staatsangehörigen, die nicht von dieser Änderung betroffen seien, mit sich bringe. Deshalb sei darauf zu verzichten.