Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2022/58: Pa.Iv. Beseitigung und Verhinderung der Inländerinnen- und Inländerdiskriminierung beim Familiennachzug · 16 Seiten

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Bericht über die Ergebnisse der Vernehmlassung

Diesbezüglich betont UR, dass die im Vorentwurf vorgesehene Erweiterung der Zulassungsvoraussetzungen zu mehr Zuwanderung führen dürfte. GR hält fest, dass bei einer stärkeren Zuwanderung von Rentnerinnen und Rentnern die Kantone einen Mehraufwand bewältigen und zusätzliche Mittel für deren Integration in der Schweiz bereitstellen müssten.

Vorschläge und besondere Bemerkungen

BE hält fest, dass der Anstieg der Gesuche um Familiennachzug schwierig zu beziffern, aber akzeptabel sei. Bisher hätten relativ wenig EU/EFTA-Staatsangehörige ein Gesuch um Nachzug ihrer volljährigen Kinder zwischen 18 und 21 Jahren eingereicht. Der Kanton geht davon aus, dass bei einer Umsetzung des Vorentwurfs auch nur wenige Schweizerinnen und Schweizer ein solches Gesuch stellen werden.

NE ist sich bewusst, dass die Vorlage zu einem Mehraufwand und zu höheren Sozialhilfekosten führen kann. Dies sei aber kein Grund, den Vorentwurf abzulehnen.

JU hätte sich genauere Angaben darüber gewünscht, wie sich die vorgeschlagene Revision auf den Aufwand der Kantone und die Sozialhilfekosten auswirkt.

c) Weitere Bemerkungen

Nach Auffassung von BE sollten die Kantone die Möglichkeit haben, verbindliche Integrationsvereinbarungen in den Bereichen Sprache, Bildung und Arbeitsmarkt abzuschliessen. BE kritisiert auch, dass die Kantone über die kantonalen Integrationsprogramme (KIP) Leistungen anbieten müssten, ohne dass dies an eine Pflicht der entsprechenden Zielgruppe geknüpft sei. Der Kanton wünscht, dass die dafür notwendigen Gesetzesgrundlagen geschaffen werden.

OW äussert sich kritisch in Bezug auf die Erweiterung des Kreises der nachzugsberechtigten Personen auf Kinder bis zu 21 Jahren. Denn die Erfahrung habe gezeigt, dass sich die Integration der Kinder umso schwieriger gestalte, je älter sie im Zeitpunkt des Familiennachzugs seien.

BS und JU halten fest, dass die möglichen negativen Auswirkungen des Vorentwurfs aufgrund der bisherigen Erfahrungen mit dem Familiennachzug von EU/EFTA-Staatsangehörigen bekannt und zu akzeptieren seien. JU geht davon aus, dass der Vorentwurf keine besonderen Schwierigkeiten bei der Umsetzung mit sich bringen wird.

Ablehnung: GL und LU lehnen den Vorentwurf in dieser Form ab, NW, SO und ZG lehnen

ihn als Ganzes ab.

a) Wichtigste Gründe für die Ablehnung

SO ist der Ansicht, dass die Umsetzung der vorgeschlagenen Änderungen unvorhersehbare Folgen und zahlreiche Probleme mit sich bringen werde. Als besonders problematisch erachtet der Kanton die Erweiterung des Kreises der nachzugsberechtigten Personen und der damit einhergehenden Rechte; einerseits wegen des Mehraufwands für die betroffenen Behörden, andererseits wegen der finanziellen Auswirkungen auf die Kantone und Gemeinden namentlich bei der Sozialhilfe.

Ähnlich äussert sich der Kanton GL. Er lehnt den Vorentwurf in dieser Form wegen der damit verbundenen Risiken (vorderhand) ab und betont, dass bei einer Umsetzung dieser Änderung die Schweiz ohne Verpflichtung und Notwendigkeit europäisches Recht übernehmen würde.

NW und ZG möchten, dass der aktuelle Wortlaut von Artikel 42 AIG beibehalten wird. Sie sind der Auffassung, dass eine Erweiterung des Kreises der nachzugsberechtigten Personen

massive Probleme und Zusatzkosten in verschieden Bereichen mit sich bringen werde.