Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2022/58: Pa.Iv. Beseitigung und Verhinderung der Inländerinnen- und Inländerdiskriminierung beim Familiennachzug · 16 Seiten

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Bericht über die Ergebnisse der Vernehmlassung

hof für Menschenrechte noch das Bundesgericht bislang die geltende Regelung des Familiennachzugs als gegen übergeordnetes Recht verstossend beurteilt hätten.

5.3 Gesamtschweizerische Dachverbände der Gemeinden, Städte und Berggebiete sowie gesamtschweizerische Dachverbände der Wirtschaft

Zusammenfassung

Zustimmung: SGB, SSV

Ablehnung: –

Verzicht

auf eine Stellungnahme: SGV, Schweizerischer Arbeitgeberverband

Grundsätzliche Bemerkungen

Der SGB begrüsst den Vorentwurf und betont, dass es dringend notwendig sei, die Rechtsgrundlagen entsprechend anzupassen.

Der SSV hält fest, dass die aktuelle Diskriminierung von Schweizerinnen und Schweizern gegenüber EU/EFTA-Staatsangehörigen beim Familiennachzug nicht gerechtfertigt sei und dass der Vorentwurf diese beseitige. Auch wenn die vorgeschlagene Regelung für einige Städte Mehrausgaben bei der Sozialhilfe mit sich bringen könne, sei dies kein Grund, auf die Umsetzung zu verzichten.

5.4 Weitere interessierte Kreise

Zusammenfassung

Zustimmung: Caritas Schweiz, CSP VD, HEKS, FIZ, SBAA und Christof Zellweger

Ablehnung: -

a) Bemerkungen und Vorschläge zur Voraussetzung der «bedarfsgerechten Woh-

nung» (Art. 42 Abs. 1 E-AIG)

Nach Ansicht von FIZ soll die Voraussetzung in Artikel 42 Absatz 1 E-AIG, wonach eine «bedarfsgerechte Wohnung» vorhanden sein muss, gestrichen werden. Als mögliche Alternative schlägt FIZ vor, den aktuellen Wortlaut «mit diesen zusammenwohnen» beizubehalten. Falls die Voraussetzung der «bedarfsgerechten Wohnung» dennoch beibehalten werde, so sollten die zuständigen Behörden den betroffenen Familien ausreichend Zeit für die Suche nach einer solchen Wohnung einräumen. Dabei seien regionale Unterschiede zu berücksichtigen.

Caritas Schweiz und SBAA begrüssen die Aufhebung der Voraussetzung des «Zusammenwohnens» und die geänderte Bestimmung, die eine «bedarfsgerechte Wohnung» für die Familie verlangt. Dies entspreche den Anforderungen für den Familiennachzug zu EU/EFTA-Staatsangehörigen in Anwendung des FZA. Caritas Schweiz unterstreicht, dass der Vorent-