Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2022/58: Pa.Iv. Beseitigung und Verhinderung der Inländerinnen- und Inländerdiskriminierung beim Familiennachzug · 16 Seiten

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Bericht über die Ergebnisse der Vernehmlassung

3. Zusammenfassung der wichtigsten Bemerkungen der Vernehmlassungsteilnehmer

Bemerkungen zum angestrebten Ziel Eine Mehrheit von 19 Kantonen (AG, AI, AR, BE, BL, BS, FR, GE, GR, JU, NE, OW, SG, SH,

SZ, TG, TI, UR, VD), der politischen Parteien (die GRÜNEN, SP, die Mitte, FDP) und der übrigen Vernehmlassungsteilnehmer (SGB, SSV, Caritas Schweiz, CSP VD, HEKS, FIZ, SBAA, Christof Zellweger) begrüssen den Vorentwurf.

Eine Minderheit von 5 Kantonen (GL, LU, NW, SO, ZG) und eine politische Partei (SVP) lehnen ihn ab. Sie sind der Ansicht, dass der Vorentwurf weder nötig noch zielführend sei und dass er neben finanziellen Konsequenzen einen zu grossen Mehraufwand für die Migrationsbehörden mit sich bringe. Sie sprechen sich für die Beibehaltung der geltenden Regelung aus. ZG und die SVP sehen einen Widerspruch zu Artikel 121a Absatz 2 der Bundesverfassung, wonach die Zahl der Aufenthaltsbewilligungen durch jährliche Höchstzahlen und Kontingente begrenzt wird und der Anspruch auf Familiennachzug beschränkt werden kann.

Bemerkungen zum Mehraufwand und zu den Zusatzausgaben

Die Gegner des Vorentwurfs sowie einige Befürworter unterstreichen, dass ein erweiterter Kreis der Anspruchsberechtigten einen Anstieg der Gesuche um Familiennachzug und einen Mehraufwand für die betroffenen Behörden mit sich bringen werde (AG, AR, BE, GE, GL, GR,

JU, LU, NE, NW, SH, SO, TI, UR, ZG, SVP).

Teilweise wird auch befürchtet, dass die Lockerung der Zulassungsvoraussetzungen zu höheren Sozialhilfeleistungen für Personen führen werde, die im erweiterten Familiennachzug

in die Schweiz kommen(AG, AR, JU, NE, GL, LU, NW, OW, SH, SO, TI, UR, ZG, SVP).

Einige Kantone, die den Vorentwurf begrüssen (AR, BE, SH, TG), und die FDP wünschen Präzisierungen oder Garantien, um die finanzielle Unabhängigkeit der Familie während des gesamten Aufenthalts in der Schweiz zu gewährleisten oder um zu vermeiden, dass Ergänzungsleistungen ausgerichtet werden müssen, wenn ältere oder kranke Familienangehörige nach ihrer Einreise in die Schweiz in ein Spital oder Altersheim eintreten. Umgekehrt soll gemäss Vorschlag der GRÜNEN für Kinder über 21 Jahre von Schweizerinnen und Schweizern auch nur eine teilweise Unterhaltsgarantie möglich sein, und es sollten auch andere Einnahmequellen berücksichtigt werden. Die GRÜNEN bedauern zudem, dass der Nachzug von Verwandten in aufsteigender Linie faktisch mit der Voraussetzung ausreichender finanzieller Mittel verknüpft sei.

Die Problematik, die mit einem erweiterten Kreis der nachzugsberechtigten Familienangehörigen einhergeht, wird auch von den Gegnern des Vorentwurfs unterstrichen. Sie begründen ihre ablehnende Haltung vor allem mit den zusätzlichen Kosten zulasten der Allgemeinheit (GL, LU, NW, SO, ZG, SVP).

In Bezug auf den Nachzug von Verwandten in aufsteigender Linie halten LU und ZG fest, dass bei einer Umsetzung des Vorentwurfs neue Plätze in Pflegeeinrichtungen (Spitäler, Altersheime usw.) geschaffen werden müssten. Dies würde von den Kantonen zusätzliche Investitionen in diesem Bereich erfordern.

Bemerkungen zum Begriff der «bedarfsgerechten Wohnung» und zur Aufhebung der Fristen für den Familiennachzug

Die Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmer, die dem Vorentwurf positiv gegenüberstehen, begrüssen diese Bestimmungen.