Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2022/59: Pa.Iv. Aktives Stimm- und Wahlrecht für 16-Jährige · 11 Seiten
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Bericht
1 Entstehungsgeschichte
1.1 Parlamentarische Initiative
Die von Nationalrätin Sibel Arslan (Grüne Fraktion/BS) am 21. März 2019 eingereichte parlamentarische Initiative fordert, Artikel 136 der Bundesverfassung (BV) so zu ändern, dass Schweizerinnen und Schweizer, die das 16. Altersjahr zurückgelegt haben und die nicht entmündigt sind, das aktive Wahl- und Stimmrecht zuerkannt wird.
In ihrer Begründung legt die Initiantin dar, dass das politische Engagement junger Menschen in jüngerer Vergangenheit markant gestiegen ist, was sich bei der Diskussion über Sachthemen oder in den erhöhten Aktivitäten der Jugendparlamente deutlich zeige. In Anbetracht der gegenwärtig grossen demografischen Veränderungen mit einem starken Zuwachs der Stimmberechtigten im Alter von über 50 Jahren sollen junge Menschen mit einer noch langen Lebenserwartung die Entscheidungen, die ihre Zukunft betreffen, früher aktiv mitgestalten können.
Dabei präzisiert die Initiantin, dass sich die Forderung nach einer Senkung des Stimm- und Wahlrechtsalters um zwei Jahre auf das aktive Stimm- und Wahlrecht beschränkt. Das passive Wahlrecht, also das Recht sich in den Nationalrat, in den Bundesrat oder an das Bundesgericht wählen zu lassen, soll dagegen wie bis anhin bei 18 Jahren verbleiben.
1.2 Vorprüfung durch die Staatspolitischen Kommissionen und durch den Nationalrat
Die SPK des Nationalrates beriet die parlamentarische Initiative an ihrer Sitzung vom 28. Mai 2020 vor und gab ihr mit 12 zu 12 Stimmen und mit Stichentscheid des Präsidenten keine Folge. Die Kommission erachtete es grundsätzlich für problematisch, wenn Personen politische Rechte ausüben, bevor sie das zivile Mündigkeitsalter von 18 Jahren erreicht haben. Weitere skeptische Stimmen warnten vor überhastetem Handeln: Es seien zuerst die laufenden Entwicklungen und die Erfahrungen der Kantone abzuwarten, welche die Senkung des Stimm- und Wahlrechtsalters bereits umgesetzt haben oder in denen die Diskussionen dazu im Gang sind. Damit vertrat die Kommission die Haltung, die sie letztmals 2017 bei der Vorprüfung einer früheren parlamentarischen Initiative eingenommen hatte. Die Mehrheitsverhältnisse fielen dieses Mal jedoch weitaus weniger deutlich aus1.
Entgegen dem Antrag seiner SPK, der Initiative keine Folge zu geben, anerkannte der Nationalrat gesetzgeberischen Handlungsbedarf und gab der parlamentarischen
1 Am 17. März 2017 hatte die Kommission der parlamentarischen Initiative 17.429 n Mazzone. Stärkung der Demokratie. Politische Rechte ab 16 Jahren mit 15 zu 8 Stimmen keine Folge gegeben. Zuvor hatte die SPK dieselbe Forderung bereits im Rahmen ihrer Vorprüfungen der parlamentarischen Initiativen 99.457 n sowie 07.456 n abgelehnt.