Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2022/59: Pa.Iv. Aktives Stimm- und Wahlrecht für 16-Jährige · 11 Seiten
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Initiative an seiner Sitzung vom 10. September 2020 mit 98 zu 85 Stimmen bei zwei Enthaltungen Folge. Indem die ständerätliche Schwesterkommission an ihrer Sitzung vom 1. Februar 2021 dem positiven Beschluss des Nationalrates mit 7 zu 6 Stimmen zustimmte, machte sie den Weg frei für die Ausarbeitung eines Erlass- und Berichtsentwurfs durch die erstberatende Nationalratskommission.
Nach Ansicht des Nationalrates und der SPK des Ständerates ist es gerade in einer direkten Demokratie sinnvoll, die politische Teilnahme der Jugendlichen zu einem möglichst frühen Zeitpunkt zu ermöglichen. Die Jugendlichen werden z.B. von den Auswirkungen klimapolitischer Vorlagen oder von der Ausgestaltung der Altersvorsorge langfristig stark betroffen sein. Aufgrund der demographischen Entwicklung liegt der Medianwert des Alters der Stimm- und Wahlberechtigten momentan bei 57 Jahren, was staatspolitisch problematisch erscheint. Die Senkung des aktiven Stimm- und Wahlrechts auf 16 Jahre kann der politischen Bildung Schub verleihen: So erhielten Schulen einen stärkeren Anreiz, die politische Bildung zu intensivieren und die Schülerinnen und Schüler könnten die Lerninhalte früher – und damit nahtlos an ihre Schulzeit – in der Praxis anwenden.
1.3 Umsetzung der Vorlage durch die SPK
An ihrer Sitzung vom 15. April 2021 nahm die SPK Kenntnis vom Beschluss des Nationalrates und von der Zustimmung der Ständeratskommission und entschied über das weitere Vorgehen. Bereits im Rahmen der Vorprüfung war festgestellt worden, dass die Umsetzung des Anliegens alleine auf Verfassungsstufe möglich ist. Weil die parlamentarische Initiative eine eindeutige Forderung stellt und der Gegenstand der Regelung klar eingegrenzt ist, erteilte die Kommission ihrem Sekretariat und der Verwaltung den Auftrag, ihr einen Vorentwurf zu unterbreiten.
Unter dem Eindruck der deutlichen Ablehnung von 68,42% durch die Stimmbevölkerung des Kantons Uri am 26. September 20212 hielt jedoch die Kommission an ihrer Sitzung vom 5. Dezember 2021 an ihrer ursprünglichen Haltung fest. Mit 12 zu 12 Stimmen und mit Stichentscheid des Präsidenten beschloss sie, dem Nationalrat zu beantragen, die parlamentarische Initiative abzuschreiben. Der Nationalrat hielt seinerseits an seinem ursprünglichen Beschluss fest und wies am 16. März 2022 die parlamentarische Initiative mit 99 zu 90 Stimmen bei 3 Enthaltungen an die SPK zurück mit dem Auftrag, einen Erlass- und Berichtsentwurf auszuarbeiten.
An ihrer Sitzung vom 1. September beschloss die Kommission schliesslich mit 13 zu 7 Stimmen und bei 3 Enthaltungen auf die Vorlage einzutreten und diese in die Vernehmlassung zu schicken. Die Stimmenmehrheit in der SPK ergab sich aufgrund verschiedener Motive: während ein Teil der Kommission die parlamentarische Initiative vorbehaltslos unterstützt, verweisen andere Stimmen auf den wiederholt erteilten Auftrag des Nationalrates, dem sich die Kommission nicht länger widersetzen soll. Durch eine Vernehmlassung soll einerseits eine Diskussion auf nationaler Ebene angestossen und andererseits aus deren Resultate die nötigen Erkenntnisse für das weitere Verfahren mit der Initiative gewonnen werden. In Kenntnis der Ergeb-
2 Siehe Homepage des Kantons Uri: (www.ur.ch/abstimmungen/termine/25424# abstimmung 4060)