Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2022/59: Pa.Iv. Aktives Stimm- und Wahlrecht für 16-Jährige · 11 Seiten
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2020 128834 5311358 2.43 %
(prov. Ergebnisse)
Die Bevölkerungsstatistik gemäss BFS entspricht dem Stand 31. Dezember 2020.
Die zusätzlichen rund 129'000 Stimmberechtigten innerhalb der Schweiz erhöhen entsprechend die Anzahl Abstimmungsunterlagen, welcher der Bund anfertigen und den Kantonen zur Verfügung stellen muss. Die Produktionskosten erhöhen sich dadurch bloss geringfügig, um jährlich voraussichtlich weniger als 100'000 Franken. In dem Kontext hinzurechnen sind die zusätzlichen sechzehn- und siebzehnjährigen, stimmberechtigten Auslandschweizerinnen und -schweizer.11
Die Vorlage hat keine personellen Auswirkungen auf den Bund. Sie fordert aber gewisse Gesetzesanpassungen (siehe hinten Ziff. 5.3).
4.2 Auswirkungen auf Kantone und Gemeinden
Durch die Vorlage erhöht sich die Zahl der Stimmberechtigten in Bundesssachen um rund 2.4 Prozent. Kantone und Gemeinden, die hinsichtlich der Stimmberechtigung auf die bundesrechtliche Lösung verwiesen haben, müssen die kantonalen und kommunalen Rechtsgrundlagen anpassen, sofern sie das aktive Wahl- und Stimmrecht bei 18 Altersjahren belassen wollen.
Zusätzlich entsteht den Kantonen ein administrativer Aufwand, namentlich, wenn sie in kantonalen Angelegenheiten weiterhin am Stimmrechtsalter 18 festhalten. Sie müssen die Stimmrechtsausweise erstellen und das Stimmmaterial für die eidgenössischen und kantonalen Vorlagen für die sechzehn- und siebzehnjährigen Stimmberechtigten gesondert versenden. Die Ermittlung der Wahl- und Abstimmungsergebnisse kann aufgrund der geringen Zunahme dagegen im bisherigen Rahmen erfolgen.
Der Aufwand und das zusätzliche Stimmmaterial für die sechzehn- und siebzehnjährigen Stimmberechtigten in Bundessachen hinsichtlich der vier jährlichen eidgenössischen Abstimmungstermine verursachen entsprechende Mehrkosten in den Kantonen. Die Vorlage wirkt sich nicht spezifisch auf urbane Zentren, Agglomerationen und Berggebiete aus.
11 In den Jahren 2018 bis 2020 belief sich die Anzahl sechzehn-/siebzehnjähriger Auslandschweizerinnen und -schweizer auf rund 20'000. Wie viele sich im Stimmregister eintragen lassen würden, ist schwer abzuschätzen. Von den rund 600'000 volljährigen Auslandschweizerinnen und -schweizer lassen sich jeweils rund ein Drittel eintragen. Überträgt man dieses Verhältnis auf die sechzehn-/siebzehnjährigen, so wären dies basierend auf den Zahlen von 2018 bis 2020 etwas mehr als 6'000 im Stimmregister eingetragene minderjähre Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer.