Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2022/6: Bundesbeschluss über eine besondere Besteuerung grosser Unternehmensgruppen (Umsetzung des OECD/G20-Projekts zur Besteuerung der digitalen Wirtschaft) · 59 Seiten
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Bemessung des steuerbaren Gewinns gemäss Säule 2 wesentlich von den Bemessungsregeln des schweizerischen Gewinnsteuerrechts. Dies kann im Einzelfall dazu führen, dass eine Geschäftseinheit nach der Betrachtungsweise der OECD/G20 eine Steuerbelastung im einstelligen Prozentbereich aufweist.
Die Schweiz kann angesichts der Konzeption des OECD/G20-Projekts nicht verhindern, dass gewisse hier tätige Unternehmensgruppen künftig einer höheren Steuerbelastung unterliegen werden. Sie kann aber ihre wirtschaftspolitischen und fiskalischen Interessen wahren, indem sie ihr Steuersystem an die neuen Realitäten anpasst (s. Ziff. 3.1). Gleichzeitig kann die nationale Umsetzung dafür sorgen, dass der Finanzföderalismus bestmöglich respektiert wird.
1.2 Verhältnis zur Legislaturplanung und zur Finanzplanung sowie zu Strategien des Bundesrates
Die Vorlage ist weder in der Botschaft vom 29. Januar 20204 zur Legislaturplanung 2019–2023 noch im Bundesbeschluss vom 21. September 20205 über die Legislaturplanung 2019–2023 angekündigt.
Gemäss seinen Jahreszielen will der Bundesrat im ersten Halbjahr 2022 festlegen, ob und wie die Schweiz die neuen Regeln zur Besteuerung der digitalisierten Wirtschaft umsetzen soll, die aus dem entsprechenden Projekt von OECD/G20 hervorgegangen sind.
2 Rechtsvergleich, insbesondere mit dem europäischen Recht
2.1 Marktstaatbesteuerung
In den letzten Jahren haben verschiedene Staaten unilaterale «Digitalsteuern» auf bestimmten Umsatzarten eingeführt mit dem Ziel, ihr Steuersubstrat von Einheiten, die Teil einer grossen Unternehmensgruppe sind, zu erhöhen bzw. zu schützen. Auch die EU plante die Einführung einer Digitalsteuer. Diese wurde jedoch von der EU aufgrund des OECD/G20-Projekts und des darin enthaltenen Verzichts auf unilaterale Massnahmen im Anwendungsbereich der Säule 1 zurückgestellt.
In letzter Zeit haben sich Organisationen wie die Weltbank oder der Internationale Währungsfonds (IWF) vermehrt für eine umfassende Marktstaatbesteuerung in Bezug auf die Gewinne grosser Unternehmensgruppen eingesetzt. Auch die USA haben im Rahmen der Erarbeitung ihrer Steuerreform im Jahr 2017 die Überführung ihres Steuersystems hin zu einer Marktstaatbesteuerung erwogen, letztlich aber davon abgesehen.
4 BBl 2019 1777
5 BBl 2019 8385