Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2022/6: Bundesbeschluss über eine besondere Besteuerung grosser Unternehmensgruppen (Umsetzung des OECD/G20-Projekts zur Besteuerung der digitalen Wirtschaft) · 59 Seiten

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2.2 Mindestbesteuerung

Die EU-Kommission hat gestützt auf die Musterregeln der OECD/G20 einen entsprechenden Richtlinienvorschlag publiziert.6 Dieser wird derzeit im zuständigen EU-Rat besprochen. Die EU-Mitgliedstaaten sollen die Richtlinie sodann bis Ende 2022 umsetzen und ab 2023 anwenden.

Bereits heute existieren in verschiedenen Staaten Besteuerungsregeln, die mit der IIR vergleichbar sind. Mit sog. CFC-Regeln (Controlled Foreign Company-Rules) werden bei einem zu tiefen Gewinnsteuersatz die Gewinne von ausländischen Tochtergesellschaften bei der Muttergesellschaft besteuert. Im Unterschied zu den OECD/G20- Regeln wird bei CFC-Regeln indessen typischerweise die Höhe des Gewinnsteuersatzes der betreffenden Tochtergesellschaft nach den jeweiligen Vorschriften des Ansässigkeitsstaates der Muttergesellschaft ermittelt. Ausserdem finden CFC-Regeln oft nur für gewisse Arten von Zahlungen Anwendung (insbesondere auf Zins- oder Lizenzzahlungen). Schliesslich unterliegen bei CFC-Regeln die Gewinne meist dem im Staat der Muttergesellschaft geltenden Gewinnsteuersatz. CFC-Regeln können neben den neuen OECD/G20-Regeln weiterhin bestehen und werden vorrangig angewendet.

Ähnlichkeit weist die IIR auch mit der amerikanischen GILTI (Global Intangible Low-Taxed Income) auf. Auch die GILTI ist de facto als überdachende Besteuerung bis zu einem bestimmten Steuersatz ausgestaltet. Ebenso sind bei der GILTI grundsätzlich alle im Ausland erzielten Gewinne steuerbar und es wird ein Abzug in Bezug auf im Ausland gelegene Sachanlagen gewährt. Ein grosser Unterschied zwischen der GILTI und der IIR besteht indessen hinsichtlich der Verrechnung von Steuerbelastungen in verschiedenen Standorten. Bei der GILTI werden zur Berechnung des effektiven Gewinnsteuersatzes alle im Ausland geschuldeten Gewinnsteuern und alle durch ausländische Tochtergesellschaften und Betriebsstätten erzielten Gewinne zusammengezählt. Die USA wenden somit bei ihrer GILTI bislang ein weltweites Blending an, während bei Säule 2 die Mindestbesteuerung in jedem Staat separat erreicht werden muss. Die US-Regierung plant Anpassungen bei GILTI. Unter anderem soll ein Wechsel zum länderweisen Blending stattfinden. Die USA betrachten ihre GILTI-Regeln als äquivalent zu den neuen OECD/G20-Regeln. Diese Frage ist in der OECD/G20 noch pendent.

3 Grundzüge der Vorlage

3.1 Die beantragte Neuregelung

3.1.1 Marktstaatbesteuerung

Der Bundesrat wird nach Vorliegen des multilateralen Abkommens entscheiden, ob er dieses unterzeichnet und das Parlament wird gegebenenfalls über die Genehmigung befinden.

6 Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Gewährleistung einer globalen Mindestbesteuerung für multinationale Unternehmensgruppen in der Union, abrufbar unter: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:52021PC0823&from=EN.