Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2022/6: Bundesbeschluss über eine besondere Besteuerung grosser Unternehmensgruppen (Umsetzung des OECD/G20-Projekts zur Besteuerung der digitalen Wirtschaft) · 59 Seiten
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neu beurteilt werden. Der Bundesrat wird mit Blick auf die Botschaft eine Beteiligung des Bundes an den Mehreinnahmen, eine kostenneutrale Ausgestaltung für den Bund und weitere Alternativen evaluieren.
3.3 Exkurs: Standortmassnahmen
Die Mindeststeuer reduziert die Bedeutung der Gewinn- und Kapitalsteuern im internationalen Steuerwettbewerb. Gleichzeitig werden andere Steuern eine erhöhte Bedeutung erlangen. In Teilbereichen weist die Schweiz diesbezüglich im internationalen Vergleich Nachteile aus. Auf Bundesebene sind diesbezüglich insbesondere folgende Projekte von Bedeutung:
Abschaffung der Stempelabgaben: Das Parlament hat 2021 die Abschaffung der
Emissionsabgabe als Teil der Stempelabgaben beschlossen. Die Vorlage wurde indes im Februar 2022 vom Volk abgelehnt.
Reform der Verrechnungssteuer: Das Parlament hat Ende 2021 eine Reform der
Verrechnungssteuer verabschiedet. Alle Unternehmen, darunter insbesondere auch grosse Unternehmensgruppen, werden wettbewerbsfähige Rahmenbedingungen erhalten, um konzerninterne Finanzierungen in der Schweiz anzusiedeln. Für die Erreichung der Mindestbesteuerung gemäss OECD/G20 ist die in der Vorlage enthaltene Befreiung von Zinsen von der Verrechnungssteuer wenig relevant (s. Ziff. 4). Entsprechend lässt sich der entsprechende positive Impuls auf die Schweizer Volkswirtschaft noch verstärkt erreichen. Gegen diese Reform wurde das Referendum ergriffen. Eine Volksabstimmung würde voraussichtlich im Herbst 2022 stattfinden.
Einführung einer Tonnagesteuer: Die Tonnagesteuer ist international breit akzep-
tiert und insbesondere in der EU weit verbreitet. Sie ist ein gezieltes Mittel, um gleich lange Spiesse im Wettbewerb um die Gunst hoch mobiler Seeschifffahrtsunternehmen zu schaffen. Da die entsprechenden Erträge von der Mindestbesteuerung der OECD/G20 ausgenommen sind, lässt sich diese Massnahme mit den zu erwartenden positiven Effekten auf den Standort Schweiz weiterhin umsetzen. Die Botschaft des Bundesrates ist im zweiten Quartal 2022 zu erwarten.
Am 16. Februar 2022 hat der Bundesrat die Gesamtschau «Stärkung Wirtschaftsstandort Schweiz» verabschiedet. Darin stellt er insgesamt zwölf Vorhaben vor, welche er 2022 zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts mit Priorität vorantreiben will. Dazu zählen beispielsweise die Botschaften zum Unternehmensentlastungsgesetz und zu einer Regulierungsbremse, zum Finanzhaushaltgesetz über den Umgang mit den Corona-Schulden, zur Teilrevision des Kartellgesetzes, aber auch die Vorlage zur Revision des Bundesgesetzes über die Reduktion der CO2-Emissionen (SR 641.71). Verschiedene Vorhaben widmen sich auch der Digitalisierung. So will der Bundesrat 2022 Vernehmlassungsvorlagen zur Einführung einer staatlichen elektronischen Identität (E-ID) und zur Vereinfachung des Versandhandels mit nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln vorlegen. Auch das Transformationsprogramm DaziT für eine durchgehende Digitalisierung und Vereinfachung der Prozesse im Zollwesen ist vor diesem Hintergrund für den Bundesrat von hoher Priorität. Die Gesamtschau zeigt zudem auf, welche weiteren Arbeiten in der Bundesverwaltung anstehen, um aktuellen Herausforderungen für den Wirtschaftsstandort Schweiz wie dem demografischen