Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2022/6: Bundesbeschluss über eine besondere Besteuerung grosser Unternehmensgruppen (Umsetzung des OECD/G20-Projekts zur Besteuerung der digitalen Wirtschaft) · 59 Seiten

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Wandel, der Frage der zukünftigen Ausgestaltung der Beziehungen zur EU sowie der Umsetzung einer kosteneffizienten Klimapolitik zu begegnen.

Die globale Mindestbesteuerung stellt auch die Standortpolitik der Kantone vor neue Herausforderungen. Insbesondere die Tiefsteuerkantone werden einen bisherigen Standortvorteil teilweise einbüssen. Die Einnahmen aus der schweizerischen Ergänzungssteuer werden ihnen einen gewissen finanzpolitischen Spielraum verschaffen, um diesen Auswirkungen entgegenzuwirken. Die Kantone werden im Rahmen der verfassungs- und völkerrechtlichen Vorgaben souverän entscheiden, ob sie Standortmassnahmen ergreifen und welche das ggf. sein werden. Der Bund wird ihnen hierbei keine Vorgaben machen.

Gespräche des EFD mit den Kantonen haben gezeigt, dass letztere mehrere Herausforderungen bei der Konzeption von Standortmassnahmen sehen. Diese beinhalten die unterschiedliche Betroffenheit, die politische Akzeptanz von Standortmassnahmen für international tätige Unternehmen, den ambitionierten Zeitplan bezüglich gesetzlicher und administrativer Umsetzung und die Unsicherheit bezüglich der internationalen Anforderungen und der Entwicklungen in Konkurrenzstandorten.

Deshalb unterstützt das EFD, in Zusammenarbeit mit anderen Departementen, den fachlichen Austausch zwischen den Kantonen und unterstützt die Kantone auf Wunsch bei der Konzeption und Evaluation von standortfördernden Massnahmen hinsichtlich der Vereinbarkeit mit den Vorgaben von Säule 2 und mit den (völker-)rechtlichen Verpflichtungen sowie im Hinblick auf eine EU-kompatible Umsetzung (insbes. hinsichtlich des EU-Beihilferechts).

Ausserdem hat das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) ein externes Mandat an KPMG vergeben (aufbauend auf der Studie «Steuerliche Förderung von F&E in der Schweiz», KPMG 2021). Die daraus resultierende Studie soll jüngst ergriffene oder geplante Massnahmen (infolge des OECD/G20-Projekts) im Bereich der Förderung der Standortattraktivität für F&E-Aktivitäten und weitere durch hohe Wirksamkeit gekennzeichnete Massnahmen zur Förderung der Standortattraktivität in konkurrierenden Ländern untersuchen. Unter den zu untersuchenden Ländern befinden sich die Nachbarländer der Schweiz wie auch die USA, UK, Irland, die Niederlande und Singapur. Erste Ergebnisse sind auf Ende März 2022 zu erwarten. Der Schlussbericht wird auf Ende Mai 2022 erstellt.

In der Botschaft des Bundesrates zur vorliegenden Verfassungsänderung sollen die bis dahin bestehenden Pläne der Kantone hinsichtlich allfälliger Standortmassnahmen dargestellt werden.

3.4 Umsetzungsfragen

Hinsichtlich der praktischen Umsetzung des OECD/G20-Projekts bestehen noch zahlreiche offene Fragen. Zum einen werden die technischen Arbeiten in der OECD/G20 gemäss deren Planung erst Ende 2022 abgeschlossen sein. Zum anderen ist noch offen, wie andere Staaten das Projekt konkret umsetzen werden. Die Vorgaben der OECD/G20 sind in zahlreichen Punkten interpretationsbedürftig und erst die praktische Anwendung der neuen Regeln wird zeigen, welche Auslegungen sich durchsetzen werden.