Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2022/6: Bundesbeschluss über eine besondere Besteuerung grosser Unternehmensgruppen (Umsetzung des OECD/G20-Projekts zur Besteuerung der digitalen Wirtschaft) · 59 Seiten
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ten basiert, der OECD/G20-Ansatz aber eine konsolidierte, staatenspezifische Betrachtung einnimmt, ist eine exakte Bestimmung der betroffenen Unternehmensgruppen nicht möglich. Ziel ist es, die Bemessungsgrundlage für die Schätzung einzuengen, da in der DBST-Statistik auch Unternehmensgruppen enthalten sind, die nicht von der Säule 2 betroffen sind. Im Ergebnis soll die Datengrundlage um nicht betroffene Unternehmensgruppen (KMU, kleinere Unternehmensgruppen mit einem Jahresumsatz von weniger als 750 Millionen Euro) bereinigt werden. Die Ermittlung der relevanten Bemessungsgrundlage für die Schätzung erfolgt mit zwei unterschiedlichen Verfahren.
Variante I: Die Bemessungsgrundlage der DBST ist um die Gewinne von KMU
und von Unternehmensgruppen mit einem Jahresumsatz von weniger als 750 Mio. Euro zu bereinigen.
Eine einfache Möglichkeit, die Einnahmen auf die betroffenen Unternehmensgruppen einzugrenzen, ist, die Gewinne nur von denjenigen Unternehmensgruppen zu ermitteln, die mindestens einen Reingewinn von x Mio. Franken auf Stufe Geschäftseinheit erwirtschaften (=Intervallgrenze). Die meisten KMU und einige kleinere Unternehmensgruppen würden so nicht in die Schätzung einbezogen. Nicht ausgeschlossen ist bei diesem Vorgehen allerdings, dass weiterhin kleinere Unternehmensgruppen oder sehr grosse KMU in dem Datensatz enthalten sind. Im Gegenzug könnten einzelne Geschäftseinheiten, die von der schweizerischen Ergänzungssteuer betroffen sind, vom Datensatz entfernt worden sein. Folgende Überlegungen wurden bei der Bestimmung der Intervallgrenze angewandt, mit deren Hilfe eine Eingrenzung auf die von Säule 2 betroffenen Unternehmensgruppen erfolgen soll:
− Kleinere Unternehmensgruppen und KMU sollten niemals einen Reingewinn auf Einzelgesellschaftsstufe von mehr als 100 Mio. Franken erwirtschaften.15 Alle Geschäftseinheiten mit einem Gewinn oberhalb dieser Schwelle sollten somit sicher erfasst werden.
− Bei Einzelgesellschaften unterhalb dieser Schwelle, aber mit einem Reingewinn von mehr als 20 Mio. Franken können vereinzelt auch KMUs oder kleinere Unternehmensgruppen enthalten sein. Hier wurde versucht, diese Geschäftseinheiten ausfindig zu machen und aus dem Datensatz zu entfernen.
− Für Gewinne zwischen 10 und 20 Mio. Franken wurde unterstellt, dass etwa 30 Prozent der Gewinne von nicht von der Säule 2 betroffenen Unternehmen stammen. Bei einem Reingewinn von 5 bis 10 Mio. Franken sind sowohl betroffene und nicht betroffene Unternehmensgruppen in der DBST-Statistik enthalten. Aus Gründen der Symmetrie wurde in diesem Bereich kein Abschlag mehr vorgenommen.
15 Ausländische Unternehmensgruppen verfügen gemäss CbCR-Statistiken im Schnitt über etwa 2.5 Geschäftseinheiten in der Schweiz, schweizerische Unternehmensgruppen etwa über 15. Wenn der Gewinn einer Unternehmensgruppe in Höhe von 100 Mio. Franken alleine in einer Geschäftseinheit anfällt und die Unternehmensgruppe einen Umsatz von etwas weniger als 750 Mio. Euro erwirtschaftet, wird eine Umsatzrendite von deutlich mehr als 10 Prozent erwirtschaftet. Es ist somit faktisch ausgeschlossen, dass eine Geschäftseinheit mit mehr als 100 Mio. Franken Gewinn nicht von der Säule 2 betroffen ist.