Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2022/6: Bundesbeschluss über eine besondere Besteuerung grosser Unternehmensgruppen (Umsetzung des OECD/G20-Projekts zur Besteuerung der digitalen Wirtschaft) · 59 Seiten
Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 42Fedlex · Erläuternder Bericht
− Unternehmen mit einem Reingewinn von weniger als 5 Mio. Franken repräsentieren zwar zahlenmässig eine deutliche Mehrheit, jedoch dürften in diesem Bereich KMU und kleinere Unternehmensgruppen überproportional stark vertreten sein. Des Weiteren leisten diese Unternehmen nur noch einen geringen Beitrag zur aggregierten Bemessungsgrundlage der direkten Bundessteuer. Daher wurden Unternehmen mit einem Reingewinn von weniger als 5 Mio. Franken für die Schätzung nicht berücksichtigt.
Die Ergebnisse der Schätzung basieren auf Intervallgrenzen von 5, 10 oder 20 Mio. Franken Reingewinn. Die Intervallgrenze von 20 Mio. Franken stellt dabei eine untere Schranke für die Höhe der Mehreinnahmen dar, da für Geschäftseinheiten, die einen Reingewinn von mehr als 20 Mio. Franken erwirtschaftet haben, eine Filterung von nicht von der Säule 2 betroffenen Geschäftseinheiten erfolgte.
Variante II: Für 18 sehr grosse, von der schweizerischen Ergänzungssteuer sicher
betroffene Schweizer Unternehmensgruppen wurde ein Abgleich der Einzelgesellschaften aus der CbCR-Statistik und der DBST vorgenommen. Von den insgesamt 401 Gesellschaften, die in der CbCR-Datenbank enthalten sind, konnten 374 in der DBST-Statistik ausfindig gemacht werden. Für diese 18 Unternehmensgruppen kann eine Bemessungsgrundlage sowohl in der CBCR- als auch in der DBST-Statistik ermittelt werden. Diese 18 Unternehmensgruppen machen etwa 20 Prozent der gesamten Bemessungsgrundlage der CbCR-Statistik aus. Wenngleich die Bemessungsgrundlage der CbCR-Statistik deutlich höher als die der DBST ausfällt, kann auf dieser Basis eine Hochrechnung erfolgen, indem die DBST-Bemessungsgrundlage dieser 18 Unternehmensgruppen mit einem Hochrechnungsfaktor multipliziert wird.
Daraus ergibt sich eine Bemessungsgrundlage für die Schätzung von knapp 100 Mrd. Franken (vor Substanzabzug).
Relevante Steuerbelastung/Höhe der schweizerischen Ergänzungssteuerbelas-
tung
Ist die geschätzte Bemessungsgrundlage der DBST auf die relevanten Unternehmensgruppen eingegrenzt, muss auf diese die Differenz aus der effektiven Steuerbelastung und dem Mindeststeuersatz von 15 Prozent angewandt werden. Es ist nicht a priori klar, welches das korrekte Steuerbelastungskonzept ist. Daher werden folgende drei Konzepte berücksichtigt und eine Durchschnittsbildung vorgenommen:
BAK Taxation Index: Eine erste Option sind effektive Durchschnittssteuersätze,
die im BAK-Taxation Index kalkuliert werden.16 Dieser ermittelt für ein hypothetisches Modellunternehmen effektive Durchschnittssteuerbelastungen unter Berücksichtigung der schweizerischen Bemessungsgrundlage (bspw. Abschreibungsbedingungen oder Vorschriften bzgl. Vorratsbewertung). Es werden Steuerbelastungen für eine Unternehmensgruppe mit und ohne Nutzung der Pa-
16 Eine detaillierte Beschreibung der Methodik findet sich: BAK Taxation Index: Methodenbericht, 2020 und BAK Forschungsintensive Unternehmen: Methodenbericht, 2020; abrufbar unter: https://baktaxation.bak-economics.com/fileadmin/documentsBTI/Oeffentlicher_Methodenbericht_BAK_Taxation_Index.pdf